pafl: Abänderung der Konkursordnung
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. November (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 18. November 2008 den Bericht und Antrag über die Abänderung der Konkursordnung zur Behandlung an den Landtag überwiesen.
Der Staatsgerichtshof hat mit Urteil 2005/87 vom 30. Juni 2008 den Art. 38 des Gesetzes vom 17. Juli 1973 über das Konkursverfahren (Konkursordnung; KO) als verfassungswidrig aufgehoben. In seinem Urteil kam der Staatsgerichtshof zum Schluss, dass im vorliegenden Fall in der Konkursordnung gleich zu behandelnde Sachverhalte ohne einen vertretbaren Grund und somit in willkürlicher Weise ungleich behandelt werden. Nach Art. 34, 35 und 36 KO könne ein Vertragspartner als Konkursgläubiger im Falle des Rücktritts des Masseverwalters bei zweiseitigen Rechtsgeschäften, bei Fixgeschäften und bei Bestandverträgen den Ersatz des ihm verursachten Schadens verlangen; nicht aber so im Fall des Art. 38 KO, welcher sich auf Dienstverträge bezieht.
"Durch die Aufhebung von Art. 38 KO entsteht eine Lücke, was die Rechte und Ansprüche von Masseverwalter und Arbeitnehmern im Konkursverfahren betrifft. Diese Lücke ist zum Vorteil der geregelten Abwicklung der Konkursverfahren und zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer zu schliessen," führt Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher aus.
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