pafl: Teuerungszulagen an die Rentner der obligatorischen Unfallversicherung
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. November (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. November 2008 die Verordnung über die Teuerungszulagen an die Rentner der obligatorischen Unfallversicherung genehmigt und erlassen. Die Teuerungszulagen für die Rentner der obligatorischen Unfallversicherung wurden letztmals per 1. Januar 2005 angepasst. Gemäss dem Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung setzt die Regierung die Teuerungszulagen durch Verordnung aufgrund des Landesindexes der Konsumentenpreise fest. Die Renten werden auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung der Teuerung angepasst, nämlich auf den 1. Januar 2009.
Als Grundlage für die Berechnung der Teuerungszulagen in der obligatorischen Unfallversicherung gilt der für den Monat September massgebende Landesindex der Konsumentenpreise. Dieser wies im September 2004 einen Stand von 98,2 Punkten auf (Dezember 2005 = 100). Im September 2008 erreichte er einen Stand von 104 Punkten. Die Differenz entspricht einer Teuerung von 5.9 Prozent. Mit dieser Teuerungsanpassung werden die in der Verordnung enthaltenen einzelnen Positionen entsprechend erhöht.
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Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
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