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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ausrichtung eines Sonderbeitrages an die Pensionsversicherung des Staatspersonals pro 2008

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. November (pafl) - Die Regierung hat dem
Landtag einen Bericht und Antrag betreffend die Ausrichtung eines 
Sonderbeitrages von 1 Prozent der versicherten Besoldungen des 
Staatspersonals an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal 
pro 2008 unterbreitet. Das Land Liechtenstein übernimmt gemäss Gesetz
über die Pensionsversicherung gegenüber der Pensionsversicherung für 
das Staatspersonal die Finanzierungsgarantie. Die Dienstgeber 
verpflichten sich, gestützt auf die Finanzierungsgarantie, zur 
Leistung eines Sonderbeitrages, wenn dies nach der finanziellen Lage 
der Pensionsversicherung notwendig ist. Dieser beläuft sich höchstens
auf 3 Prozent der versicherten Besoldungen.
Gemäss der versicherungsmathematischen Bilanz per 31. Dezember 
2007 und laut Beschluss des Stiftungsrates der Pensionsversicherung 
für das Staatspersonal ist aufgrund der versicherungstechnischen Lage
der Kasse für das Jahr 2008 ein Sonderbeitrag von 1 Prozent der 
versicherten Besoldungen zu leisten. Die entsprechenden Kosten für 
das Staatspersonal für einen Sonderbeitrag von 1 Prozent in Höhe von 
rund 1,56 Mio. Franken sind bereits im Budget für das laufende Jahr 
2008 vorgesehen, sind jedoch vom Landtag noch zu bewilligen.

Kontakt:

Amt für Personal und Organisation
Ralph Büchel, Abteilungsleiter
Tel.: +423 236 66 30

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