pafl: Ausrichtung eines Sonderbeitrages an die Pensionsversicherung des Staatspersonals pro 2008
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. November (pafl) - Die Regierung hat dem Landtag einen Bericht und Antrag betreffend die Ausrichtung eines Sonderbeitrages von 1 Prozent der versicherten Besoldungen des Staatspersonals an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal pro 2008 unterbreitet. Das Land Liechtenstein übernimmt gemäss Gesetz über die Pensionsversicherung gegenüber der Pensionsversicherung für das Staatspersonal die Finanzierungsgarantie. Die Dienstgeber verpflichten sich, gestützt auf die Finanzierungsgarantie, zur Leistung eines Sonderbeitrages, wenn dies nach der finanziellen Lage der Pensionsversicherung notwendig ist. Dieser beläuft sich höchstens auf 3 Prozent der versicherten Besoldungen.
Gemäss der versicherungsmathematischen Bilanz per 31. Dezember 2007 und laut Beschluss des Stiftungsrates der Pensionsversicherung für das Staatspersonal ist aufgrund der versicherungstechnischen Lage der Kasse für das Jahr 2008 ein Sonderbeitrag von 1 Prozent der versicherten Besoldungen zu leisten. Die entsprechenden Kosten für das Staatspersonal für einen Sonderbeitrag von 1 Prozent in Höhe von rund 1,56 Mio. Franken sind bereits im Budget für das laufende Jahr 2008 vorgesehen, sind jedoch vom Landtag noch zu bewilligen.
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