pafl: Ergänzende Regelungen im Tabakpräventionsgesetz treten frühestens Ende 2008 in Kraft
Vaduz (ots)
Vaduz, 21. November (pafl) - Nach dem erfolgten Landtagsbeschluss, dem Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse zuzustimmen, hat die Regierung die weiteren Umsetzungsschritte definiert. Der betreffende Landtagsbeschluss unterliegt, wie jedes nicht als dringlich erklärte Gesetz, der Volksabstimmung. Eine solche kann innerhalb von 30 Tagen nach amtlicher Verlautbarung des Landtagsbeschlusses von wenigstens 1'000 wahlberechtigten Landesbürgern oder wenigstens drei Gemeinden begehrt werden. Kommt ein Referendum nicht zustande, erfolgen nach Ablauf dieser Frist Zeichnung und Kundmachung des Gesetzesbeschlusses als Voraussetzung für dessen Wirksamkeit.
Ergänzende Regelungen frühestens Ende 2008 in Kraft
Amtsleiter Peter Malin vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zur weiteren Vorgangsweise: "Die ergänzenden Regelungen im Tabakpräventionsgesetz werden also erst nach Abschluss der genannten Vorgänge, somit frühestens Ende 2008, in Kraft treten. Bis dahin gelten unverändert die bisherigen Bestimmungen des Tabakpräventionsgesetzes vom 13. Dezember 2007, LGBl. 2008 Nr. 27."
Gemeinsame Umsetzung mit allen Beteiligten
Um eine geordnete Umsetzung in Bezug auf die bevorstehenden Änderungen sicherzustellen, werden alle Beteiligten gemeinsam unter anderem die anstehende Adaptierung der Tabakpräventionsverordnung im Hinblick auf mögliche Bewilligungen für Raucherbetriebe diskutieren. "Im Rahmen der Arbeitssitzungen werden auch gemeinsam konkrete Vorschläge für die ergänzenden Regelungen im Tabakpräventionsgesetz ausgearbeitet", so Amtsleiter Peter Malin.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Amtsleiter
Tel.: +423 236 73 20