pafl: Das neue Stiftungsrecht findet grossen Anklang
Vaduz (ots)
Vaduz, 5. Dezember (pafl) - Zum Abschluss der wissenschaftlichen Veranstaltungsreihe zur erfolgreichen Reform des Stiftungsrechts stellte Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister Klaus Tschütscher das neue liechtensteinische Stiftungsrecht am 3. Dezember in Deutschland vor. Die Veranstaltung wurde als 2. Stiftungsrechtstagung im Rahmen der Reihe "Stiftungsrechtstagungen" der Stiftung Leucorea abgehalten. Die von der Stiftung Leucorea in Zusammenarbeit mit der Universität Halle-Wittenberg ausgerichtete Veranstaltung stiess beim zahlreich erschienenen Fachpublikum auf breite und sehr positive Resonanz. Die Referenten und Teilnehmenden wurden zudem durch die Anwesenheit von Botschafter Prinz Stefan beehrt.
Die Ausführungen von Klaus Tschütscher wurden dabei durch die Fachvorträge der beiden Stiftungsrechtsexperten Professor Martin Schauer, Universität Wien, und Professor Dominique Jakob, Universität Zürich, sowie dem Steueranwalt Erwin Müller, Berlin, unterstützt. "Mit der Reform des liechtensteinischen Stiftungsrechts wurde ein modernes und attraktives Gesetz geschaffen, das international geforderte Standards erfüllt und dabei verbesserte Rechtssicherheit und erhöhte Kontrollmöglichkeiten gewährleistet", sagte Tschütscher am Mittwochabend in Wittenberg.
Die Stiftungsrechtsreform wurde am 26. Juni 2008 vom Landtag verabschiedet und tritt am 1. April 2009 in Kraft. Das ausgewogene Gesamtkonzept der Reform erfüllt internationale Standards, ohne von der liechtensteinischen Rechtstradition abzuweichen, wonach die Wahrung der Privatsphäre zum Schutz der Persönlichkeit seit jeher ein hohes Gut darstellt.
So werten internationale Experten das neue Stiftungsrecht als gelungenen Kompromiss zwischen Diskretion und Transparenz. Konkret werden mit dem neuen Stiftungsrecht gleich mehrere Ziele erreicht. So wird die Position des Stifters und dessen Verantwortung gestärkt. Die Nichtübertragbarkeit der Stifterrechte als weitere zentrale Weichenstellung im neuen Stiftungsrecht bringt mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, ebenso die Verbesserung der Foundation Governance und Stiftungsaufsicht. Demnach ist bei privatnützigen Stiftungen neu ein umfassendes Auskunfts- und Informationssystem für Begünstigte vorgesehen. Für die gemeinnützigen Stiftungen wird mit der neu zu schaffenden Stiftungsaufsichtsbehörde ein Kompetenzzentrum eingerichtet. Auf diese Weise wird die Entstehung faktisch kontrollfreier Stiftungen verhindert und zugleich sichergestellt, dass der Stiftungsrat dauerhaft im Sinne des in den Stiftungsdokumenten festgehaltenen Stifterwillens tätig wird. Die Vereinigung von Kompetenz und Erfahrung in einer zentralen Behörde gewährleistet zudem die notwendige Kontinuität in der Rechtsanwendung.
Die steuerrechtlichen Aspekte im Verhältnis Liechtenstein und Deutschland wurden ausführlich im Referat von Erwin Müller behandelt. Gemäss seinen Ausführungen ist derzeit davon auszugehen, dass es infolge der mit dem Jahressteuergesetz 2009 verbundenen Änderungen des deutschen Aussensteuerrechts zukünftig grundsätzlich zu keiner Einkommenszurechnung der Stiftungserträge beim deutschen Stifter mehr kommt, sofern nach erfolgter Vermögensübertragung ausschliesslich die liechtensteinische Stiftung über das Stiftungsvermögen verfügen kann. Die Gesetzesänderung gilt für alle Familienstiftungen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Europäischen Wirtschaftsraum.
An die Fachvorträge schloss sich eine ausführliche und intensive Diskussionsrunde an, die von Professor Martin Schulte von der Technischen Universität Dresden geleitet wurde. "Mit der Veranstaltung in Wittenberg kommt unsere Vortragsreihe zur Reform des liechtensteinischen Stiftungsrechts zu einem gelungenen Abschluss. Auch für Praktiker aus dem Steuerrecht in Deutschland bietet die Reform einen wertvollen Beitrag. Das positive Echo hier in Wittenberg bestärkt uns in der Auffassung, dass die liechtensteinische Stiftung auch in Zukunft ein international erfolgreiches Produkt des Finanzplatzes Liechtenstein sein wird", sagte Klaus Tschütscher.
Der Gesetzestext kann bei der Regierungskanzlei bezogen oder auf der Website der Landesverwaltung www.lgbl.llv.li abgerufen werden.
Kontakt:
Angelika Madlener
Mitarbeiterin der Regierung
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