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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ärzteverordnung abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 10. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2008 die Verordnung über die Ärzte 
abgeändert. Aus Anlass der Umsetzung einer EG-Richtlinie über die 
Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde das Ärztegesetz einer 
Teilrevision unterzogen. Ebenso wurde die Verordnung über die 
Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen 
Befähigungsnachweisen von Ärzten aus dem EWR mit der Ärzteverordnung 
zusammengeführt und revidiert.
Die im September 2005 verabschiedete EG-Richtlinie über die 
Anerkennung von Berufsqualifikationen war für die Ärzte umzusetzen. 
Grundsätzlich wird zwischen dem Allgemeinen und dem Sektoriellen 
System der Diplomanerkennung unterschieden. Im Sektoriellen System, 
welches durch Einzelrichtlinien abschliessend geregelt ist, sind 
bestimmte Qualifikationen auf der Grundlage europäisch harmonisierter
Berufe automatisch gegenseitig anzuerkennen. Wie das bisherige 
Diplomanerkennungssystem wird die neue Richtlinie primär in den 
berufsspezifischen Erlässen umgesetzt. Die Umsetzung der neuen 
Richtlinie erfolgt hinsichtlich der Bestimmungen über die Ausübung 
der Niederlassungsfreiheit in der Verordnung. Die Ausübung des freien
Dienstleistungsverkehrs hingegen wurde - wie bis anhin - auf 
Gesetzesstufe, im Ärztegesetz geregelt.
Der Beruf des Arztes fällt unter das so genannte Sektorielle 
System, die Qualifikationen sind also automatisch gegenseitig 
anzuerkennen. Die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen der 
Richtlinie erfolgt im Ärztegesetz sowie in der Verordnung. Subsidiär 
gelangt das Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zur
Anwendung. Es bestimmt unter anderem Regeln der Anerkennung von 
Diplomen bei reglementierten Berufen. Beispielsweise sieht es bei 
grösseren Ausbildungsdefiziten Ausgleichsmassnahmen, wie etwa einen 
Eignungstest oder einen Anpassungslehrgang vor.
Gestützt auf das Ärztegesetz wurde auch eine einzige Verordnung zum 
Ärztegesetz erarbeitet. Die bisherige Verordnung über die Ärzte sowie
die Verordnung über die Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen 
und sonstigen Befähigungsnachweisen von Ärzten aus dem EWR wurden in 
der Verordnung zusammengeführt. Die bestehende 
Diplomanerkennungsverordnung für Ärzte wurde folglich aufgehoben.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10

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