pafl: Ärzteverordnung abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 10. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2008 die Verordnung über die Ärzte abgeändert. Aus Anlass der Umsetzung einer EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde das Ärztegesetz einer Teilrevision unterzogen. Ebenso wurde die Verordnung über die Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen von Ärzten aus dem EWR mit der Ärzteverordnung zusammengeführt und revidiert.
Die im September 2005 verabschiedete EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen war für die Ärzte umzusetzen. Grundsätzlich wird zwischen dem Allgemeinen und dem Sektoriellen System der Diplomanerkennung unterschieden. Im Sektoriellen System, welches durch Einzelrichtlinien abschliessend geregelt ist, sind bestimmte Qualifikationen auf der Grundlage europäisch harmonisierter Berufe automatisch gegenseitig anzuerkennen. Wie das bisherige Diplomanerkennungssystem wird die neue Richtlinie primär in den berufsspezifischen Erlässen umgesetzt. Die Umsetzung der neuen Richtlinie erfolgt hinsichtlich der Bestimmungen über die Ausübung der Niederlassungsfreiheit in der Verordnung. Die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs hingegen wurde - wie bis anhin - auf Gesetzesstufe, im Ärztegesetz geregelt.
Der Beruf des Arztes fällt unter das so genannte Sektorielle System, die Qualifikationen sind also automatisch gegenseitig anzuerkennen. Die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie erfolgt im Ärztegesetz sowie in der Verordnung. Subsidiär gelangt das Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zur Anwendung. Es bestimmt unter anderem Regeln der Anerkennung von Diplomen bei reglementierten Berufen. Beispielsweise sieht es bei grösseren Ausbildungsdefiziten Ausgleichsmassnahmen, wie etwa einen Eignungstest oder einen Anpassungslehrgang vor. Gestützt auf das Ärztegesetz wurde auch eine einzige Verordnung zum Ärztegesetz erarbeitet. Die bisherige Verordnung über die Ärzte sowie die Verordnung über die Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen von Ärzten aus dem EWR wurden in der Verordnung zusammengeführt. Die bestehende Diplomanerkennungsverordnung für Ärzte wurde folglich aufgehoben.
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