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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neue Einreisebestimmungen für die USA

Vaduz (ots)

Vaduz, 10. Dezember (pafl) - Ab dem 12. Januar 2009
sind alle Reisenden, welche vom US-Programm für die Visumsbefreiung 
(Visa Waiver Program - VWP) profitieren und kein Visum besitzen, 
verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen, 
bevor sie an Bord eines Transportmittels gehen, um gemäss dem VWP 
über den Luft- oder den Seeweg in die Vereinigten Staaten zu reisen. 
Dies ist auch für liechtensteinische Staatsbürgerinnen und 
Staatsbürger der Fall.
Das elektronische Reisegenehmigungs-System (Electronical System 
for Travel Authorization - ESTA) funktioniert wie folgt: Die 
Anmeldung erfolgt auf der ESTA-Website unter http://esta.cbp.dhs.gov,
wo der Antrag in englischer oder deutscher Sprache online ausgefüllt 
werden muss. Reisenden wird geraten, den Antrag möglichst früh zu 
stellen. In den meisten Fällen erfolgt eine Antwort innerhalb von 
wenigen Sekunden. Wird die Genehmigung länger bearbeitet, muss sich 
der Reisende innerhalb eines Zeitraums von 72 Stunden auf der 
ESTA-Website über die Aktualisierung des Status seiner 
Reisegenehmigung informieren, um eine endgültige Antwort zu erhalten.
Wird die Genehmigung nicht erteilt, muss der Reisende bei einer 
US-Botschaft oder einem US-Konsulat ein entsprechendes Visum 
beantragen.
Eine erteilte Reisegenehmigung über ESTA ist bis zu zwei Jahren 
gültig, sofern die Genehmigung nicht widerrufen wird, oder bis zum 
Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses der oder des Reisenden, je 
nachdem, was zuerst eintritt. Gleichzeitig ist eine erteilte 
Reisegenehmigung über ESTA für mehrere Einreisen in die USA gültig. 
Bei zukünftigen Reiseplänen oder falls sich die Zieladresse oder die 
Reiseroute des Anragstellers ändert, nachdem eine Genehmigung erteilt
wurde, können diese Informationen problemlos über die ESTA-Website 
aktualisiert werden.
Eine erteilte Reisegenehmigung über ESTA stellt keine Garantie für
die Berechtigung zur Einreise in die USA an einer Einreisestelle dar.
Eine ESTA-Genehmigung berechtigt einen Reisenden lediglich zur 
visumsfreien Anreise in die USA gemäss dem WVP.
Gewarnt wird vor gefälschten Websites, welche Reisenden Geld für 
eine gefälschte Genehmigung abnehmen. Die einzige offizielle Website 
ist erreichbar unter: http://esta.cbp.dhs.gov. Weitere Informationen 
zu ESTA - auch in deutscher Sprache - findet man unter der Adresse: 
www.cbp.gov/esta und als Video unter: 
http.//nemo.cbp.gov/opa/videos/esta_video.wmv.
Diese Pressemitteilung erfolgt auf der Grundlage von Informationen
seitens der Behörden der USA. Weder das Ausländer- und Passamt noch 
das Amt für Auswärtige Angelegenheiten sind für deren Inhalt 
verantwortlich.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Stehrenberger, Tel.: +423 236 60 56
Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch, Tel.: +423 236 61 40

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