pafl: WTO-Länderexamen: Handelspolitik der Schweiz und Liechtensteins
Vaduz (ots)
Vaduz, 15. Dezember (pafl) - Am 15. und 16. Dezember 2008 findet in Genf das dritte WTO-Länderexamen über die Wirtschaftspolitik der Schweiz und Liechtensteins statt. Für die Schweiz ist dies bereits das fünfte Länderexamen. Aufgrund der engen wirtschaftlichen und vertraglichen Verflechtungen der Schweiz und Liechtensteins, insbesondere aufgrund des Zollvertrages, wird bei diesem Examen zum dritten Mal gleichzeitig die Wirtschaftspolitik der Schweiz und Liechtensteins erfasst.
Nach einem kurzen Überblick über das wirtschaftliche Umfeld, konzentriert sich der Bericht des WTO-Sekretariats auf den Rahmen und die Ziele der Handelspolitik. Er analysiert die Handelspraktiken nach Massnahmen und nach Wirtschaftssektoren. Die WTO präsentiert sehr detailliert die Zollpolitik sowie die Handelsmassnahmen im Rahmen der Landwirtschaftspolitik. Spezielle Aufmerksamkeit widmet der Bericht all jenen Bereichen, die durch das WTO-Abkommen erfasst werden, insbesondere den technischen Handelshemmnissen, dem öffentlichen Beschaffungswesen, der Telekommunikation, dem geistigen Eigentum sowie den restlichen Dienstleistungen. Weitere Themen sind die Investitionsregime der beiden Länder und ihre Wettbewerbssysteme. Behandelt werden auch die Entwicklung der Aussenbeziehungen der Schweiz und Liechtensteins auf der Basis bilateraler und regionaler Handelsabkommen.
Die Regierungen der Schweiz und Liechtensteins haben ebenfalls einen Bericht veröffentlicht. Sie präsentieren darin die Wirtschaftsentwicklung ihres Landes und ihre internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Beide Staaten betonen ihr aktives Engagement zum Abschluss der so genannten Doha-Verhandlungsrunde.
Der Bericht des WTO-Sekretariats und die beiden Regierungsberichte werden im WTO-Generalrat am 15. und 17. Dezember 2008 von den WTO-Mitgliedstaaten (zur Zeit zählt die WTO 153 Mitgliedstaaten) diskutiert. Das Resultat dieser Beratung wird in einer Schlusserklärung der Vorsitzenden des Rates festgehalten. Die WTO-Mitgliedstaaten stellten Liechtenstein insbesondere Fragen zum Steuerregime, zum Bankgeheimnis, zu spezifischen Aspekten der Geldwäsche, zu den Vorschriften rund um Niederlassungen ausländischer Investoren in Liechtenstein, zum Schutz des Geistigen Eigentums, zum öffentlichen Beschaffungswesen, zur Nicht-Verfügbarkeit von Statistiken und zu den Entwicklungen im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes.
Ziel des WTO Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik ist es, einen Beitrag zur besseren Einhaltung der Regeln und Verpflichtungen der WTO-Übereinkommen und zu einem reibungslosen Funktionieren des multilateralen Handelssystems zu leisten, indem eine grössere Transparenz und ein besseres Verständnis der Handelspolitik und -praktiken der Mitgliedstaaten geschaffen wird. Im Rahmen des Länderexamens werden keine Liberalisierungsverhandlungen geführt. Das Länderexamen bildet allerdings eine sehr informative Grundlage, um bei einem anderen Land zusätzlichen Liberalisierungsbedarf aufzudecken und diese Liberalisierungen dann während den offiziellen Verhandlungsrunden einzufordern.
Kontakt:
Ständige Vertretung des Fürstentums Liechtenstein in Genf
Botschafter Norbert Frick
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