pafl: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlastenverordnung)
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlastenverordnung, AltlV) erlassen. Das neue Umweltschutzgesetz (USG) enthält Bestimmungen zur Sanierung von mit Abfällen belasteten Standorten und erfordert den Erlass einer entsprechenden Verordnung. Aufbau und Inhalt der Verordnung sind weitestgehend von der schweizerischen Altlastenverordnung übernommen. Die Verordnung definiert, wann ein mit Abfällen belasteter Standort überwachungsbedürftig ist und wann er als Altlast gilt, welche zu sanieren ist. Diesbezüglich gelten klare Kriterien, welche sich aus der Belastungssituation und insbesondere aufgrund der Einflüsse des belasteten Standortes auf die Schutzgüter ergeben. Als solche gelten in erster Linie das Grundwasser, aber auch oberirdische Gewässer, Boden und Luft.
Im Weiteren regelt die Verordnung die Erstellung und die Führung des Katasters der belasteten Standorte, wie er vom Gesetz verlangt wird, sowie das Vorgehen bei der Untersuchung von belasteten Standorten. Ein Standort ist aus dem Kataster zu löschen, wenn nachgewiesen ist, dass er nicht mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, respektive die umweltgefährdenden Stoffe beseitigt worden sind. Die Untersuchungen erfolgen stufenweise. Dies ist zum einen wirtschaftlich, zum anderen kann schrittweise auf die jeweiligen Erkenntnisse von vorangegangenen Untersuchungen abgestellt und der Grad der Umweltgefährdung beurteilt werden. So erfolgt in der Regel zuerst eine historische Untersuchung, dann eine technische Abklärung. Aufgrund dieser Voruntersuchungen wird beurteilt, ob der Standort zu überwachen oder aber zwingend zu sanieren ist. Im letzteren Fall ist eine Detailuntersuchung vorzunehmen und ein Sanierungsprojekt zu erstellen. Für bestimmte Situationen sieht die Verordnung vor, dass von diesem vorgegebenen Verfahren abgewichen werden kann, zum Beispiel wenn bei Bautätigkeiten auf eine nicht bekannte Belastung getroffen wird und sofortige Massnahmen zum Schutz der Umwelt eingeleitet werden müssen.
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Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle, Amtsleiter
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