pafl: Zweiter Zusatzbericht zum Übereinkommen gegen Folter eingereicht
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. Januar (pafl) - Die Regierung hat den zweiten Zusatzbericht Liechtensteins zum Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame oder erniedrigende Behandlung oder Strafe beim UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf eingereicht.
Die Anti-Folter-Konvention gehört zu den Kerninstrumenten des Menschrechts-Schutzsystems der Vereinten Nationen und verpflichtet die Vertragsstaaten, alle geeigneten Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Folter zu ergreifen. Die Staaten müssen alle Personen, denen die Freiheit entzogen ist, vor Angriffen auf ihre körperliche und seelische Integrität schützen. Polizeikräfte und Gefängnispersonal, aber auch Personal in bestimmten Institutionen im Gesundheitswesen sind während ihrer Ausbildung entsprechend zu schulen und in ihrer Arbeit regelmässig zu überwachen. Bei hinreichendem Verdacht auf Folterungen sind die Vertragsstaaten zur Durchführung unabhängiger Untersuchungen verpflichtet und mutmassliche Folterer sind entweder zu bestrafen oder an einen Staat auszuliefern, der ein Strafverfahren gegen diese Person eröffnet. Opfer von Folterungen sind angemessen finanziell zu entschädigen. Von besonderer praktischer Bedeutung ist schliesslich das Verbot, Personen in einen Staat auszuweisen, in dem eine grosse Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Opfer einer Folterhandlung werden.
Liechtenstein hat das Übereinkommen am 2. November 1990 ratifiziert. Damit wurde Liechtenstein verpflichtet, periodisch über die rechtlichen Bestimmungen und über allfällige Ereignisse betreffend Folter zu berichten. Der Ausgangsbericht wurde im November 1994 und der erste Zusatzbericht im Mai 1999 vom Ausschuss gegen die Folter geprüft. Die Ausgangslage hat sich mit dem Inkrafttreten des neuen Strafvollzugsgesetzes sowie des teilrevidierten Jugendgerichtsgesetzes und der neu geschaffenen Bestimmungen zum Zeugenschutz in der Strafprozessordnung Anfang 2008 geändert. Zudem ist mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum genannten Abkommen im November 2006 ein weiteres Instrument dazugekommen, welches spezifisch auf die Bekämpfung und insbesondere die Prävention solcher Menschenrechtsverletzungen ausgerichtet ist. Aufgrund des langen Zeitraums wurde der eingereichte zweite Bericht im Sinne eines Ausgangsberichts erstellt und er gilt gleichzeitig als dritter, vierter und fünfter Bericht zum Übereinkommen. Der Bericht ist auf der Homepage www.liechtenstein.li abrufbar.
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