pafl: Verordnung zum Tierärztegesetz erlassen
Vaduz (ots)
Vaduz, 21. Januar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 die Tierärzteverordnung erlassen. Mit dem neu geschaffenen Tierärztegesetz wurde das Umsetzungserfordernis der EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Wesentlichen erfüllt. Die vollständige Umsetzung der Richtlinie erfolgt in der nun erlassenen Verordnung zum Tierärztegesetz. Diese regelt insbesondere die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung des tierärztlichen Berufes, die Rechte und Pflichten der Bewilligungsinhaber, die fachliche Weiterbildung der Tierärzte, die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Tierklinik und die Gebühren.
Die den Tierärzteberuf betreffenden Bestimmungen waren aus dem Gesetz über das Veterinärwesen herausgelöst und in das Gesetz vom 20. November 2008 über die Tierärzte übergeführt worden, welches am 1. Februar 2009 in Kraft treten wird. Die vorausgegangene Überprüfung des Veterinärgesetzes im Rahmen der Arbeiten zur Übernahme der EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zeigte auf, dass diese Massnahme aus legistischen und Transparenzgründen notwendig war.
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Ressort Gesundheit
Sandro d'Elia, Mitarbeiter der Regierung
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