pafl: Abänderung der Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste
Vaduz (ots)
Vaduz, 21. Januar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 die Abänderung der Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste genehmigt und erlassen. Das neue Umweltschutzgesetz erfordert den Erlass einer Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Aus diesem Grund konnte Art. 14 VKND aufgehoben werden. Inhaltlich ergeben sich dadurch keine Änderungen.
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Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
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