pafl: Inkrafttreten des Kinder- und Jugendgesetzes
Vaduz (ots)
Am 1. Februar dieses Jahres ist das neue Kinder- und Jugendgesetz in Kraft getreten. Das Jugendgesetz von 1979 wurde komplett überarbeitet und ergänzt. Das Erfordernis zur Gesamtrevision ergab sich aus dem gesellschaftlich-soziologischen Wandel seit Inkrafttreten des geltenden Jugendgesetzes im Jahr 1980 sowie den gesetzesimmanenten Unstimmigkeiten. Weiters musste der wesentlich veränderten psychosozialen Versorgungslandschaft, den veränderten Bedürfnissen und den heutigen Problemen Rechnung getragen werden. Ethische Vorstellungen, Vorstellungen über Erziehung, Kinderrechte, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie den Jugendschutz haben sich geändert. Auch aus internationalen Entwicklungen in der Kinder- und Jugendpolitik ergeben sich neue Massstäbe für ein modernes Kinder- und Jugendgesetz. Die Organisationen mussten den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die drei Hauptstücke wurden beibehalten und durch zwei neue Kapitel ergänzt. Den Kern des neuen Gesetzes bilden nunmehr die Kapitel Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendschutz, Kinder- und Jugendförderung, Interessensvertretungen für Kinder und Jugendliche und Ombudsperson für Kinder und Jugendliche. Die früheren Bestimmungen wurden inhaltlich bereinigt, der Aufbau wurde konsistenter und nachvollziehbarer gestaltet, zeitgemässere Begriffe wurden eingeführt und um die erforderlichen Neuregelungen ergänzt. Neu eingefügt wurden in das Kapitel Kinder- und Jugendhilfe Abschnitte über Pflegeverhältnisse zum Zweck der Adoption und Adoptionen im Ausland, über die Unterstützung straffälliger Minderjähriger sowie über private Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Es werden die Voraussetzungen zur Konstituierung eines Kinder- und Jugendbeirates als Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene geschaffen. Mit der Ombudsperson wird eine Schlichtungsstelle mit Überwachungsauftrag im Rahmen der UNO-Kinderrechtskonvention eingeführt.
Kontakt:
Kinder- und Jugenddienst
des Amtes für Soziale Dienste
Tel.: + 423 236 72 72