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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Inkrafttreten des Kinder- und Jugendgesetzes

Vaduz (ots)

Am 1. Februar dieses Jahres ist das neue Kinder- und
Jugendgesetz in Kraft getreten. Das Jugendgesetz von 1979 wurde 
komplett überarbeitet und ergänzt. Das Erfordernis zur Gesamtrevision
ergab sich aus dem gesellschaftlich-soziologischen Wandel seit 
Inkrafttreten des geltenden Jugendgesetzes im Jahr 1980 sowie den 
gesetzesimmanenten Unstimmigkeiten. Weiters musste der wesentlich 
veränderten psychosozialen Versorgungslandschaft, den veränderten 
Bedürfnissen und den heutigen Problemen Rechnung getragen werden. 
Ethische Vorstellungen, Vorstellungen über Erziehung, Kinderrechte, 
die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie den Jugendschutz 
haben sich geändert. Auch aus internationalen Entwicklungen in der 
Kinder- und Jugendpolitik ergeben sich neue Massstäbe für ein 
modernes Kinder- und Jugendgesetz. Die Organisationen mussten den 
neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Die drei Hauptstücke wurden beibehalten und durch zwei neue Kapitel 
ergänzt. Den Kern des neuen Gesetzes bilden nunmehr die Kapitel 
Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendschutz, Kinder- und 
Jugendförderung, Interessensvertretungen für Kinder und Jugendliche 
und Ombudsperson für Kinder und Jugendliche. Die früheren 
Bestimmungen wurden inhaltlich bereinigt, der Aufbau wurde 
konsistenter und nachvollziehbarer gestaltet, zeitgemässere Begriffe 
wurden eingeführt und um die erforderlichen Neuregelungen ergänzt. 
Neu eingefügt wurden in das Kapitel Kinder- und Jugendhilfe 
Abschnitte über Pflegeverhältnisse zum Zweck der Adoption und 
Adoptionen im Ausland, über die Unterstützung straffälliger 
Minderjähriger sowie über private Einrichtungen der Kinder- und 
Jugendhilfe. Es werden die Voraussetzungen zur Konstituierung eines 
Kinder- und Jugendbeirates als Interessensvertretung von Kindern und 
Jugendlichen auf Landesebene geschaffen. Mit der Ombudsperson wird 
eine Schlichtungsstelle mit Überwachungsauftrag im Rahmen der 
UNO-Kinderrechtskonvention eingeführt.

Kontakt:

Kinder- und Jugenddienst
des Amtes für Soziale Dienste
Tel.: + 423 236 72 72

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