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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Fragen zur Stimmberechtigung von zeitweilig im Ausland lebenden Personen

Vaduz (ots)

Vaduz, 5. Februar (pafl) - In den Ausgaben der
Landeszeitungen vom 5. Februar 2009 kritisiert die Freie Liste einen 
Regierungsbeschluss betreffend die Stimmberechtigung von 
Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern, die zeitweilig im Ausland 
wohnen, als "Schildbürgerstreich". Es geht dabei um Personen, die 
sich zum Besuch einer Lehranstalt oder zu zeitweiliger Arbeit im 
Ausland aufhalten. Art. 1 Abs. 2 des Volksrechtegesetzes bildet dazu 
die rechtliche Grundlage. Gestützt auf diese Gesetzesbestimmung 
erlässt die Regierung vor jeder Wahl und Abstimmung auf Landesebene 
eine Weisung, welche an die Gemeindevorstehungen zu Handen der Wahl- 
und Abstimmungskommissionen geht. Diese Weisung über die 
Stimmberechtigung enthält verschiedene Ausführungen zu Fragen der 
Stimmberechtigung und zum Vorgehen bei der Aufnahme bzw. 
Nichtaufnahme ins Stimmregister. Diese Weisung ist seit vielen Jahren
in diesen Punkten unverändert geblieben und allen Gemeindevorstehern 
sowie Wahl- und Abstimmungskommissionen bekannt.
Auf Anfrage eines Gemeindevorstehers als Vorsitzender der 
Wahlkommission nahm die Regierung zu konkreten Fragen in Bezug auf 
die Stimmberechtigung von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern 
im Ausland Stellung. Sie hat zu diesen Fragen im Sinne der im 
Dezember 2008 für die Landtagswahl 2009 erlassenen Weisung Stellung 
genommen und diese Erläuterungen auf Wunsch allen Gemeindevorstehern 
als Vorsitzenden der Wahlkommissionen zukommen lassen. Die Regierung 
hat dabei keine neuen Kriterien aufgestellt, sondern lediglich wie 
gewünscht Erläuterungen zur bestehenden Weisung abgegeben. Diese 
Weisung wird wie bereits erwähnt für jede Wahl und Abstimmung auf 
Landesebene an die Wahl- und Abstimmungskommissionen, in denen alle 
drei Wählergruppen vertreten sind, abgegeben. Dies ist auch im 
Hinblick auf die Landtagswahl 2009 so erfolgt. Die Vertreterinnen und
Vertreter aller politischen Parteien in den Wahlkommissionen kennen 
somit diese Weisung und haben die Möglichkeit, sich selbst ein Bild 
über deren Inhalt zu machen.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92

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