pafl: Fragen zur Stimmberechtigung von zeitweilig im Ausland lebenden Personen
Vaduz (ots)
Vaduz, 5. Februar (pafl) - In den Ausgaben der Landeszeitungen vom 5. Februar 2009 kritisiert die Freie Liste einen Regierungsbeschluss betreffend die Stimmberechtigung von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern, die zeitweilig im Ausland wohnen, als "Schildbürgerstreich". Es geht dabei um Personen, die sich zum Besuch einer Lehranstalt oder zu zeitweiliger Arbeit im Ausland aufhalten. Art. 1 Abs. 2 des Volksrechtegesetzes bildet dazu die rechtliche Grundlage. Gestützt auf diese Gesetzesbestimmung erlässt die Regierung vor jeder Wahl und Abstimmung auf Landesebene eine Weisung, welche an die Gemeindevorstehungen zu Handen der Wahl- und Abstimmungskommissionen geht. Diese Weisung über die Stimmberechtigung enthält verschiedene Ausführungen zu Fragen der Stimmberechtigung und zum Vorgehen bei der Aufnahme bzw. Nichtaufnahme ins Stimmregister. Diese Weisung ist seit vielen Jahren in diesen Punkten unverändert geblieben und allen Gemeindevorstehern sowie Wahl- und Abstimmungskommissionen bekannt.
Auf Anfrage eines Gemeindevorstehers als Vorsitzender der Wahlkommission nahm die Regierung zu konkreten Fragen in Bezug auf die Stimmberechtigung von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern im Ausland Stellung. Sie hat zu diesen Fragen im Sinne der im Dezember 2008 für die Landtagswahl 2009 erlassenen Weisung Stellung genommen und diese Erläuterungen auf Wunsch allen Gemeindevorstehern als Vorsitzenden der Wahlkommissionen zukommen lassen. Die Regierung hat dabei keine neuen Kriterien aufgestellt, sondern lediglich wie gewünscht Erläuterungen zur bestehenden Weisung abgegeben. Diese Weisung wird wie bereits erwähnt für jede Wahl und Abstimmung auf Landesebene an die Wahl- und Abstimmungskommissionen, in denen alle drei Wählergruppen vertreten sind, abgegeben. Dies ist auch im Hinblick auf die Landtagswahl 2009 so erfolgt. Die Vertreterinnen und Vertreter aller politischen Parteien in den Wahlkommissionen kennen somit diese Weisung und haben die Möglichkeit, sich selbst ein Bild über deren Inhalt zu machen.
Kontakt:
Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92