pafl: Revision des Hochschulgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 6. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Mai 2009 einen Vernehmlassungsbericht über die Teilrevision des Gesetzes über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) verabschiedet. Aufgrund verschiedener Entwicklungen in Liechtenstein selbst und der grossen Dynamik des Bologna-Prozesses ist in einigen Bereichen des Gesetzes vom November 2004 Revisionsbedarf entstanden.
Im Kontext der Arbeiten an der Revision des Gesetzes wurden die liechtensteinischen Hochschuleinrichtungen oder hochschulähnlichen Einrichtungen eingeladen, ihre bisherigen Erfahrungen mit dem Hochschulgesetz einzubringen und Anregungen für eine Gesetzesrevision zu machen. Die revisionsbedürftigen Bereiche sind insbesondere: Ausbau und wachsender Stellenwert der Weiterbildung im Hochschulbereich im Kontext des lebenslangen Lernens, Verpflichtung Liechtensteins zur Schaffung eines nationalen Qualifikationsrahmens für den Hochschulbereich im Rahmen des Bologna-Prozesses, Verankerung der Mitwirkungsrechte des Mittelbaus und der Studierenden auf Gesetzesebene, Aufnahme des Akkreditierungswesens als Mittel der Qualitätssicherung und -entwicklung sowie Umsetzungsmassnahmen im Rahmen der Empfehlungen des Prinzipberichtes zum Wissenschaftsstandort Liechtenstein.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 13. Juni 2009. Der Bericht kann im Internet unter www.rk.llv.li oder am Schalter der Regierungskanzlei im Regierungsgebäude bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Bildung
Simon Biedermann, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 76 68