pafl: Ausserhäusliche Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen bewilligungspflichtig
Vaduz (ots)
Vaduz, 6. Mai (pafl) - Die kürzlich erlassene Verordnung über die ausserhäusliche Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen (Kinderbetreuungsverordnung), regelt insbesondere das Bewilligungsverfahren für die ausserhäusliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen in privaten Betreuungs- und Pflegeverhältnissen und in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie deren Aufsicht.
Personen, die bei sich zu Hause oder an anderen Örtlichkeiten Kinder in Gruppen in betriebsähnlicher Form drei Monate oder mehr und an 40 Stunden pro Monat oder mehr entgeltlich betreuen (beispielsweise Spielgruppen oder Hütedienste) sind gemäss der Verordnung als Einrichtung zu verstehen und benötigen somit eine Bewilligung des Amtes für Soziale Dienste. Ausgenommen davon sind Personen, die bereits eine Bewilligung für das private Betreuungsverhältnis haben und Personen, die Betreuungs- und Pflegeverhältnisse von Verwandten oder Verschwägerten bis und mit dem dritten Grad wahrnehmen.
Wer Kinder in dieser Art betreut, wird gebeten, sich beim Amt für Soziale Dienste zu melden. Für weitere Auskünfte stehen dort Nancy Barouk-Hasler (+423 236 72 55) und Ludwig Frommelt (+423 236 72 60) zur Verfügung.
Kontakt:
Amt für Soziale Dienste
Ludwig Frommelt, Kinder- und Jugenddienst
Tel.: +423 236 72 60