pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Kolumbien
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. Mai (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen zwischen der Republik Kolumbien und den EFTA-Staaten. Das am 25. November 2008 in Genf unterzeichnete Abkommen erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die EFTA-Staaten seit Beginn der 1990er-Jahre mit Drittstaaten aufbauen, um ein Abkommen mit der nach Brasilien, Mexiko und Argentinien viertgrössten Wirtschaftsmacht Lateinamerikas. Das Ziel der liechtensteinischen Politik im Rahmen der EFTA besteht darin, den eigenen Wirtschaftsakteuren stabile, vorhersehbare, hindernisfreie und gegenüber ihren Hauptkonkurrenten möglichst diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen zu wichtigen ausländischen Märkten zu gewährleisten. Das Abkommen soll vorbehaltlich der Ratifikation durch alle Unterzeichnerstaaten voraussichtlich Anfang nächstes Jahres in Kraft treten.
Das Freihandelsabkommen mit Kolumbien verbessert auf breiter Basis den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die Liechtensteiner Wirtschaftsakteure, vor allem in den Bereichen Warenhandel, Dienstleistungshandel und Investitionen. Für Industriegüter bringt das Abkommen die gegenseitige Zollbefreiung, wobei Kolumbien für gewisse sensible Produkte Übergangsfristen gewährt wurden. Bei den Dienstleistungen folgen die Regeln und Definitionen sowie die Liberalisierungsmethode dem Allgemeinen Abkommen der WTO über den Handel mit Dienstleistungen (GATS). In den Bereichen Finanzdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, Anerkennung von Qualifikationen und Grenzüberschreitung natürlicher Personen zur Dienstleistungserbringung wurden besondere sektorielle Regeln vereinbart, die über den GATS-Standard hinausgehen. Bei den Investitionen basiert das Abkommen auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung für Investitionen bei ihrem Marktzugang. Der Schutz des geistigen Eigentums wird auf dem Niveau der bestehenden WTO-Verpflichtungen bestätigt oder in gewissen Bereichen sogar verstärkt. Im öffentlichen Beschaffungswesen ist das Abkommen mit Kolumbien mit dem Text des revidierten plurilateralen WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) vergleichbar.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen ist die Behandlung der landwirtschaftlichen Basisprodukte in bilateralen Landwirtschaftsabkommen geregelt, die individuell zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Kolumbien abgeschlossen worden sind. In diesen bilateralen Landwirtschaftsabkommen gewähren sich die EFTA-Staaten und Kolumbien Zollkonzessionen für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte im Rahmen ihrer jeweiligen Landwirtschaftspolitiken. Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Kolumbien findet aufgrund des Zollvertrags auch auf Liechtenstein Anwendung.
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