pafl: Verkauf der Liegenschaft Verwaltungsgebäude 4B und Landerwerb für die künftige Realisierung eines Gerichtsgebäudes
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. Juni 2009 einen Bericht und Antrag betreffend den Verkauf des Verwaltungsgebäudes 4B und den Landerwerb für die künftige Realisierung eines Gerichtsgebäudes an den Landtag verabschiedet.
Die Liechtensteinische Landesbank, als Eigentümerin der Liegenschaft des ehemaligen Restaurants Linde in Vaduz, hat sich gegen einen adäquaten, betriebswirtschaftlich sinnvollen Realersatz bereit erklärt, einen Landabtausch mit dem Land Liechtenstein vorzunehmen. Die Liechtensteinische Landesbank übergibt dem Land Liechtenstein die Vaduzer Parzellen Nr. 840 und 841 sowie Teilbereiche der Vaduzer Parzellen Nr. 838 und 1191 in einem Ausmass von insgesamt 2'412,2 m2. Im Gegenzug übergibt das Land Liechtenstein die Vaduzer Parzelle Nr. 715 mit einem Ausmass von 3'318 m2 an die Liechtensteinische Landesbank. Die Wertdifferenz von CHF 3'734'594.00 zu Gunsten des Landes Liechtenstein wird von der Liechtensteinischen Landesbank bezahlt.
Der Kauf der Parzellen Nr. 840 und 841 sowie des Teilbereichs der Parzelle Nr. 838 mit einem Ausmass von insgesamt 1'591.2 m2 fällt als vorsorglicher Landerwerb in die Kompetenz der Finanzkommission des Landtages. Die Veräusserung der landeseigenen Vaduzer Parzelle Nr. 715, welche dem Verwaltungsvermögen zugeordnet ist, fällt in die Kompetenz des Landtages. Ebenfalls in die Kompetenz des Landtages fällt der Kauf des Teilbereichs der Parzelle Nr. 1191 im Ausmass von 830 m2, welcher bereits auf der Basis eines Überbaurechtes durch das Land Liechtenstein genutzt wird und somit dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen ist.
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Ressort Bau
Ina Lueger, Mitarbeiterin der Regierung
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