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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Personenverkehrsverordnung angepasst

Vaduz (ots)

Vaduz, 24. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 23. Juni 2009 die Abänderung der 
Personenverkehrsverordnung (PVO) genehmigt. Die Anpassung ergibt sich
gestützt auf den Entscheid der Regierung vom November 2008, wonach 
für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien für weitere drei 
Jahre ab 1. Januar 2009 von Übergangsmassnahmen betreffend 
Arbeitnehmer Gebrauch gemacht werden soll.
Art. 102a der PVO umfasst hinsichtlich der Anwendung der 
Übergangsmassnahmen auf Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien 
den Zeitraum bis zum 31. Juli 2009. In Anwendung dieser 
Übergangsmassnahmen werden Staatsangehörige aus Bulgarien und 
Rumänien hinsichtlich des Zugangs als Arbeitnehmer zum Arbeitsmarkt 
und der Wohnsitznahme in Liechtenstein als Drittstaatsangehörige 
behandelt. Gestützt auf den Regierungsentscheid vom November 2008 
wird von diesen Übergangsmassnahmen betreffend Arbeitnehmer für 
weitere drei Jahre Gebrauch gemacht. Aufgrund des Zeitablaufes der 
PVO-Regelung am 31. Juli 2009 ergibt sich die Notwendigkeit einer 
PVO-Anpassung, um die weitere Anwendung der Übergangsmassnahmen 
gemäss erwähntem Regierungsentscheid zu gewährleisten.

Kontakt:

Ressort Inneres
Karin Wille, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 23

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