pafl: Suspendierung und Beendigung der Londoner Akte
Vaduz (ots)
Vaduz, 12. August (pafl) - Die Regierung hat am 11. August 2009 der Suspendierung der Anwendung des Haager Abkommens betreffend die internationale Hinterlegung der gewerblichen Muster oder Modelle zugestimmt.
Das Haager Abkommen stammt aus dem Bereich des Markenrechts und verleiht dem Inhaber eines Musters oder Modells (Designs) die Möglichkeit, das Muster oder Modell auf dem Gebiet der Vertragsparteien dadurch schützen zu lassen, dass er eine Anmeldung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) einreicht und die entsprechenden Länder benennt. Das Haager Abkommen hat verschiedene Revisionen erfahren, unter anderem durch die sogenannte Londoner Akte und die spätere Zusatzvereinbarung von Monaco. Die in diesen internationalen Verträgen festgehaltenen Abläufe zur Schutzgewährung bei Rechten an Mustern und Modellen sind sehr schwerfällig, die Akte hat daher ihre Bedeutung weitgehend verloren. Dies kommt auch durch die geringe Zahl von nur noch 14 Vertragsparteien zum Ausdruck. Es wurde daher beschlossen, die Aufhebung der Wirksamkeit der Londoner Akte sowie der Zusatzvereinbarung von Monaco anzustreben. Diesem Vorgehen müssen die Vertragsparteien, also auch Liechtenstein, zustimmen. Nach Vorliegen der Zustimmung aller Vertragsparteien zur Beendigung der Gültigkeit der Londoner Akte sowie der Zusatzvereinbarung von Monaco werden diese beiden internationalen Verträge formell aufgehoben werden.
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