pafl: Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 26. August (pafl) - In der Regierungssitzung vom 25. August 2009 wurde der Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Regierungsvorlage soll rechtlich die Möglichkeit geschaffen werden, dass beim Obersten Gerichtshof hinkünftig alle Mitglieder beiden Senaten angehören können, womit sich für die jeweiligen Senatsvorsitzenden die Möglichkeit der gegenseitigen Stellvertretung ergibt.
Dadurch wird die Handlungsfähigkeit des Obersten Gerichtshofes für den Fall der Verhinderung von Mitgliedern oder bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gestärkt. Auch der Umstand, dass die Stellvertreterpositionen der beiden Senatsvorsitzenden derzeit vakant sind, kann mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung einer praxisnahen Lösung zugeführt werden.
Darüber hinaus wird durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung die Einheitlichkeit der oberstgerichtlichen Rechtsprechung als ein wesentliches Element im Dienste der Rechtssicherheit gefördert und letztlich eine schlanke, den Bedürfnissen eines Kleinstaates entsprechende Organisationsstruktur des Obersten Gerichtshofes ermöglicht.
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