pafl: Tierzucht-Förderungsverordnung erlassen
Vaduz (ots)
Vaduz,27. August (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 25. August die Verordnung über die Förderung der Tierzucht (Tierzucht-Förderungsverordnung; TZV) erlassen. Mit der Verordnung wird die Förderung der Tierzucht umfassend neu geregelt.
Angeglichen an die schweizerische Verordnung über die Tierzucht werden tierzüchterische Förderungsmassnahmen neu auf die Tiere der Rindvieh-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie der Equiden, Neuweltkameliden, Kaninchen, Geflügel und Honigbienen ausgeweitet. Eine Beschränkung auf Rassen einzelner Tiergattungen gibt es nur noch, soweit diese auch in der Schweiz besteht.
Die Förderungen erstrecken sich vor allem auf die Herdebuchführung, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen, auf direkte Leistungsvergleiche (Viehausstellungen und Prämienmärkte) und auf Massnahmen der Absatzförderung tierischer Produkte, den Aufbau des Marktes sowie die Überwinterung oder Bestäubungsleistung und Jungvolkbildung von Honigbienen.
Das Landwirtschaftsgesetz enthält den Grundsatz der Eigeninitiative in der Landwirtschaft. In diesen Sinne werden bestimmte Vollzugsaufgaben, die bisher durch die Landestierzuchtkommission und dem Landwirtschaftsamt wahrgenommen wurden, der noch zu konstituierenden Interessengemeinschaft Tierzucht Liechtenstein (IGTZ) übertragen.
Kontakt:
Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt, Leiter
T +423 236 66 00