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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Berufsbildungsgesetz öffnet neue Wege

Vaduz (ots)

Vaduz, 2. September (pafl) - Am 1. August 2008 trat
das total revidierte Berufsbildungsgesetz in Kraft. Das neue Gesetz 
trägt unter anderem der Entwicklung Rechnung, dass die Bildungswege 
immer individueller werden und informell erworbene Bildung an 
Bedeutung gewinnt. Zudem ermöglicht es durch den sogenannten 
Berufsattest Berufsabschlüsse für möglichst viele Jugendliche.
Basierend auf dem neuen Berufsbildungsgesetz und der dazu 
erlassenen Verordnung hat die Regierung am Dienstag beschlossen, die 
fachkundige individuelle Begleitung in Berufsattestausbildungen und 
die Validierung von Bildungsleistungen zu fördern.
Die Beurteilung und Bewertung von Bildungsleistungen durch 
Fachpersonen hilft Erwachsenen den Zugang zu anerkannten 
Bildungsabschlüssen (Lehrabschluss) zu erhalten, wenn sie nicht einen
vollständigen, formalen Bildungsgang (zum Beispiel eine Berufslehre) 
durchlaufen haben. Ausserberufliche und berufliche Praxiserfahrung 
sowie fachliche und allgemeine Bildung sollen angemessen angerechnet 
werden können.
Die Beurteilung von Qualifikationen, die auf informellem Weg (also
nicht in der Schule oder in einer Lehre) erworben wurden, ist sehr 
aufwändig. Liechtenstein wird sich hier auf die bewährte 
Partnerschaft in der Berufsbildung mit der Schweiz stützen. Der erste
Schritt in einem Validierungsverfahren ist dabei die Information und 
Beratung, wofür die Regierung dem Amt für Berufsbildung und 
Berufsberatung ein Budget zur Verfügung gestellt hat. "Das oberste 
Ziel lautet: Gleiche berufliche Kompetenzen führen zu gleichen 
Titeln. Es spielt keine Rolle, auf welche Weise eine Person diese 
Kompetenzen erwirbt", so der zuständige Regierungsrat Hugo Quaderer.
Ebenfalls Mittel zur Verfügung gestellt wurden für die sogenannte 
fachkundige individuelle Begleitung. Diese soll in erster Linie 
praktisch begabten Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden, die 
eine zweijährige berufliche Grundbildung  mit Berufsattest oder eine 
Anlehre absolvieren. Diese individuelle Begleitung - sowohl in der 
Schule wie auch im Betrieb - soll den Erfolg der beruflichen 
Grundbildung garantieren, falls Probleme auftauchen. Regierungsrat 
Hugo Quaderer betont die Wichtigkeit dieses Instruments der 
Begleitung von Jugendlichen: "Wenn Jugendliche in ihrer zweijährigen 
Berufsausbildung an Grenzen stossen sollten, bietet die fachkundige 
individuelle Begleitung Hand zur Lösung von Problemen. Dies kann im 
schulischen Lernen wie auch im sozialen Lernen ansetzen."
Im Jahr 2009 wurden gemäss dem Konzept des Amtes für Berufsbildung 
und Berufsberatung bereits zwei Pilotprojekte durchgeführt, die sehr 
erfolgreich waren. Deshalb soll dieses wertvolle Angebot nun generell
zur Verfügung gestellt werden.

Kontakt:

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Werner Kranz, Leiter
T +423 236 72 10

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