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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neue Abschreibungsverordnung

Vaduz (ots)

Vaduz, 15. September (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 15. September 2009 eine neue Verordnung über die 
steuerlichen Abschreibungen (Abschreibungsverordnung) erlassen. Diese
ersetzt die derzeit geltende Abschreibungsverordnung aus dem Jahre 
1968.
Die neue Verordnung bringt für Unternehmen gegenüber der geltenden
Verordnung Erleichterungen: Einerseits werden die Bestimmungen 
vereinfacht und präzisiert, anderseits werden die Abschreibungssätze 
teils erhöht und vereinheitlicht. Beispielsweise wird, um 
Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden, der Abschreibungssatz für 
Liegenschaften einheitlich auf 5 Prozent festgelegt; der 
Abschreibungssatz für Hard- und nicht betriebsspezifische Software 
beträgt neu 50 Prozent (bisher 30 Prozent).
Die neue Verordnung trägt den wirtschaftlichen Entwicklungen der 
letzten Jahre angemessen Rechnung und stärkt den Unternehmensstandort
Liechtenstein. Die Verordnung wird erstmals im Jahre 2010 für die 
Veranlagungen des Steuerjahres 2009 angewendet.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Peter Beck, Ressortsekretär
T +423 236 64 40

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