pafl: Massiver Anstieg von Asylgesuchen
Vaduz (ots)
Vaduz, 28. September (pafl) - Seit dem 9. September 2009 sind in Liechtenstein insgesamt 51 Asylgesuche von somalischen und 4 Asylgesuche von eritreischen Staatsangehörigen gestellt worden. Seit dem Jahr 2003, mit 102 Asylgesuchen, ging die Anzahl der Asylgesuche bis September dieses Jahres markant zurück, nämlich auf lediglich deren 26 im Jahr 2008. Dieses Jahr wurden bis anhin bereits 112 Gesuche gestellt. Die grosse Anzahl von Asylgesuchen in den letzten drei Wochen deutet darauf hin, dass diese Asylsuchenden mit Absicht nach Liechtenstein gebracht wurden oder zumindest in die Nähe von Liechtenstein. Einige der Befragten gaben denn auch an, dass sie von Schleppern für viel Geld, über die Schweiz und Österreich aus Italien kommend, nach Liechtenstein gebracht wurden. Bislang sind alle Gesuchsteller illegal nach Liechtenstein eingereist und haben sich an verschiedenen Orten, so im Aufnahmezentrum, bei der Landespolizei, aber auch bei Privaten, als Asylsuchende zu erkennen gegeben.
Diese einmalige, massive Zunahme von Asylgesuchen einer Ethnie stellt die mit dem Vollzug und der Betreuung beauftragten Stellen, das Ausländer- und Passamt, die Landespolizei und die Flüchtlingshilfe, vor eine grosse Herausforderung. Für die Dauer des Verfahrens, d.h. für die Abklärung, ob tatsächlich asylrelevante Gründe von diesen Personen geltend gemacht werden können, sind diese in der Aufnahmestelle für Asylsuchende in Vaduz, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Landespolizei, untergebracht.
Nicht alle der Asylsuchenden werden in Liechtenstein ein abschliessendes Asylverfahren durchlaufen. Im Zuge der Ermittlungsarbeiten hat sich gezeigt, dass mehrere Gesuchsteller bereits in der Schweiz oder in Österreich oder in einem anderen Staat ein Asylgesuch gestellt haben, in der Folge untergetaucht sind und nun missbräuchlich in Liechtenstein wiederum um Asyl ansuchen. Auf deren Gesuch wird nicht eingetreten. Diese Personen haben aufgrund von Rückübernahmeabkommen mit unseren beiden Nachbarstaaten Österreich und der Schweiz umgehend Liechtenstein wieder zu verlassen.
Während der Dauer der asylrechtlichen Abklärungen in Liechtenstein werden die Asylsuchenden angehalten, einer Arbeit, die ihnen vermittelt wird, nachzugehen und so zu ihrem Unterhalt beizutragen.
Die Neuankömmlinge werden laufend unter Zuhilfenahme von Dolmetschern zu den Gründen ihrer Flucht aus dem Heimatland befragt. Die Abklärungen nehmen einige Zeit in Anspruch. Das Ausländer- und Passamt ist jedoch bestrebt, in längstens 6 Monaten einen Entscheid zu fällen, ob einem Gesuchsteller Asyl gewährt wird oder nicht. Grundsätzlich erhalten diejenigen Personen in Liechtenstein Asyl, die in ihrer Heimat wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihres Geschlechtes oder ihrer politischen Überzeugungen verfolgt und am Leben bedroht werden.
Da gegen eine solche Erstentscheidung ein Rechtsmittel ergriffen werden kann, also der Gang an weitere Instanzen möglich ist, dauern die Asylverfahren hingegen in der Regel einige Zeit länger.
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