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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Massnahmen zur Entlastung von Betrieben

Vaduz (ots)

Vaduz, 29. September (pafl) - In ihrer Sitzung vom
22. September 2009 hat die Regierung den Bericht der Task Force 
"Massnahmen zur Entlastung von Betrieben" zur Kenntnis genommen. "Der
Bericht schlägt eine Reihe von kurzfristigen Massnahmen vor, um 
Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu entlasten und 
Arbeitsplätze und Lehrstellen zu sichern", betont 
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.
Die regelmässig zwischen dem Ressort Wirtschaft und der 
Wirtschaftskammer stattfindenden Sitzungen haben im Juni 2009 
ergeben, dass sich die Lage besonders bei der Gewerblichen Industrie 
Liechtenstein (GIL) verschärft hat. Die von der Wirtschaftskammer 
geschilderte schwierige Lage, die Auftragseinbrüche von bis zu 65 
Prozent umfasst, führte zu einer umgehenden Einsetzung einer Task 
Force durch die Regierung.
Bereits getroffene Massnahmen
Um die Situation für betroffene Unternehmen zu erleichtern, wurden
zwischenzeitlich bereits erste Massnahmen umgesetzt. Hierzu gehört 
eine Vereinfachung der Verlängerung der Kurzarbeit, eine Ausweitung 
der Kurzarbeit auf Karenztage vor und nach Feiertagen und 
Betriebsferien, soweit schon zuvor Kurzarbeit geleistet wurde, und 
eine Vereinfachung bei der Rapportierung von Ausfallstunden. Zudem 
wurde neu die Möglichkeit eingeräumt, während einer Kurzarbeitsphase 
diese zur Weiterbildung zu nutzen.
Kommission zum Abbau unnötiger Regulierungen und Bürokratie
Der Task Force-Bericht hält zudem fest, dass eine Kommission 
eingesetzt werden soll, die konkrete regulatorische und 
administrative "Hemmschuhe" eruiert und aufzeigt und in der Folge 
Vorschläge hinsichtlich Deregulierungsmassnahmen und administrativen 
Erleichterungen macht. Die entsprechende Kommission soll sich aus 
Vertretern der Wirtschaftsverbände und der Landesverwaltung 
zusammensetzen. Das Ressort Wirtschaft wird der Regierung bereits im 
Oktober 2009 einen diesbezüglichen Vorschlag zur Beschlussfassung 
unterbreiten.
Stärkere Unterstützung von Unternehmen
Die Beratung und Unterstützung von Unternehmen bezüglich der 
grenzüberschreitenden Tätigkeit soll intensiviert werden. Die 
massgeblichen Verwaltungsstellen sollen diesbezüglich verstärkt als 
Dienstleister auftreten. Dies erleichtert es insbesondere kleinen und
mittleren Unternehmen, ihren Tätigkeitsradius auszuweiten.
Stärkung der Innovation
Gemäss Bericht der Task Force soll ausserdem die Einführung eines 
Innovationsschecks geprüft werden. Mit dem Innovationsscheck könnte 
ein niederschwelliges Förderinstrument geschaffen werden, welches 
KMUs den Einstieg in die wissensbasierte Innovation erleichtert. Der 
Innovationsscheck deckt Leistungen im Wissens- und 
Technologietransfer ab. Das Unternehmen wendet sich mit dem vom Staat
ausgegebenen Check an eine Hochschule und kann in der Höhe des Checks
diesbezügliche Leistungen beziehen.
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Staatlich unterstützte Berufspraktika für stellenlose Jugendliche 
bis 25 Jahre können neu auch im ehemaligen Lehrbetrieb absolviert 
werden. Der Arbeitsmarktservice (AMS) übernimmt bei einem 
Praktikumsvertrag für längstens 6 Monate 50 Prozent des Gehaltes, 
höchstens jedoch 2'400 Franken pro Monat. Interessierte Unternehmen 
können sich an den AMS wenden. Ziel ist es, dass der Jugendliche nach
Ablauf des Praktikums in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis 
übernommen wird.
Verlängerung der Kurzarbeit?
Noch offen gelassen hat die Regierung, ob die Höchstdauer der 
Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate ausgedehnt werden soll. Zum jetzigen 
Zeitpunkt wird die Höchstdauer von 18 Monaten von den betroffenen 
Unternehmen noch um einige Monate unterschritten. Die Regierung wird 
rechtzeitig über eine Verlängerung der Höchstdauer der Kurzarbeit 
befinden, sodass die betroffenen Unternehmen über die notwendige 
Planungssicherheit verfügen.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09

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