pafl: Behindertengleichstellungsverordnung angepasst
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. September (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. September 2009 eine Anpassung der Verordnung über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsverordnung) genehmigt. Mit Inkrafttreten des neuen Baugesetzes am 1. Oktober 2009 ist das Hochbauamt die Anlaufstelle für Baugesuche. Aufgrund dieser neuen Zuständigkeitsregelung übermittelt zukünftig das Hochbauamt Baugesuche an die Behindertenorganisationen zur Stellungnahme.
Kontakt:
Ressort Soziales
Cornelia Marxer / Marion Hartmann
T +423 236 61 79, 236 76 74