pafl: Neuer Lohnausweis
Vaduz (ots)
Der neue Lohnausweis findet ab Steuerperiode 2011 und somit für Lohnzahlungen ab 2011 obligatorisch Anwendung. Es steht den Arbeitgebern jedoch frei, den neuen Lohnausweis bereits für die Löhne der Jahre 2009 und 2010 zu verwenden.
Die Flexibilisierung und Individualisierung der Salärkonzepte haben zu einer starken Zunahme der Gehaltsnebenleistungen geführt, so dass für Arbeitgeber das Ausfüllen des Lohnausweises stets schwieriger wurde. Der neue Lohnausweis soll hier insoweit Erleichterungen bringen, dass er einerseits detaillierter gestaltet ist und somit für die einzelnen Nebenleistungen entsprechende Felder vorsieht. Andererseits wurden als Hilfestellung zum Ausfüllen des Lohnausweises eine Kurzanleitung sowie eine Wegleitung erstellt. Da der neue Lohnausweis detaillierter und somit transparenter ist, führt er zu mehr Rechtsgleichheit und Steuergerechtigkeit bei der Besteuerung der Löhne. Der neue Lohnausweis bringt auch eine weitgehende Harmonisierung des sozial-versicherungsrechtlichen sowie des steuerrechtlichen Bruttolohnes, soweit dies im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben möglich war.
Für kleine Unternehmen (bis maximal 10 Arbeitnehmer), welche kein eigenes Programm für die Erstellung des Lohnausweises besitzen, wurde die Applikation "Lohnausweis" entwickelt. Dieses Hilfsmittel, welches direkt über www.llv.li/lohnausweis aufgerufen werden kann, erleichtert ihnen das Ausfüllen des neuen Lohnausweisformulars. Unternehmen, die "lisign", die elektronische Signaturlösung der Landesverwaltung besitzen, haben noch einen weiteren Vorteil: Sie können die Lohnlisten nicht nur elektronisch erstellen, sondern sie auch direkt und online bei der Steuerverwaltung einreichen.
Der neue Lohnausweis wurde so gut wie möglich an das Lohnausweisformular der Schweiz angepasst. Da die Schweiz den neuen Lohnausweis nach einer langen Einführungs- und Testphase schon vor rund zwei Jahren eingeführt hat, kann Liechtenstein auf eine grosse Erfahrung zurückgreifen. Zudem verwenden diverse Arbeitgeber das schweizerische Lohnausweisformular bereits heute. Aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung des liechtensteinischen mit dem schweizerischen Lohnausweis akzeptiert die Steuerverwaltung auch weiterhin den schweizerischen Lohnausweis.
Mit www.lohnausweis.llv.li wurde eine eigene Internetseite erstellt. Hier finden Sie neben dem Link zur vorstehend erwähnten Applikation "Lohnausweis" auch weitere nützliche Informationen zum neuen Lohnausweis.
Kontakt:
Steuerverwaltung
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Philippe Schuster
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