pafl: Umsetzung der EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen - Vernehmlassungsbericht verabschiedet
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. November (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2009 den Vernehmlassungsbericht über die Abänderung des Gewerbegesetzes verabschiedet. Mit der Abänderung des Gewerbegesetzes wird einerseits die EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen umgesetzt, andererseits werden verschiedene Gesetzesbestimmungen verbessert.
Ein einheitliches, transparentes und flexibles System, um berufliche Qualifikationen anzuerkennen, soll dazu beitragen, die Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu beseitigen. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben deshalb am 7. September 2005 eine Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen erlassen. Die Richtlinie wurde am 1. Juli 2009 in das EWR-Abkommen übernommen. Die bisher geltenden Anerkennungsregelungen im Gewerbebereich sollen nun an die Vorgaben der Richtlinie angepasst werden.
Die Richtlinie automatisiert die Anerkennung von Berufsqualifikationen und sieht eine stärkere Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten vor. Selbständigen und unselbständig Beschäftigten wird es damit vereinfacht, einen Beruf in einem anderen Mitgliedsstaat als dem auszuüben, in dem sie ihre Berufsqualifikation erworben haben.
Die Umsetzung der Richtlinie wird auch zum Anlass genommen, um das Gewerbegesetz, basierend auf den bisherigen Erfahrungen, in verschiedenen Bereichen zu verbessern. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, eine Gewerbebewilligung für längstens 2 Jahre ruhend zu stellen. Dadurch kann vermieden werden, dass bei Wiederaufnahme der Gewerbetätigkeit ein neues Bewilligungsverfahren durchlaufen werden muss. Ausserdem soll nun die Funktion des Betriebsleiters im Gewerbegesetz eingeführt werden.
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