pafl: Erfassung und Sichtkontrolle von kleinen Holzfeuerungen
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. Dezember (pafl) - Mit Beginn der kalten Jahreszeit ist die von der Regierung beschlossene Erfassung und erste Sichtkontrolle der Kleinholzfeuerungen in das dritte Jahr gestartet. Damit wird die Massnahme Nr. 1 des Massnahmenplans Luft vom 18. September 2007 umgesetzt. Das Amt für Umweltschutz ist zuständig, zusammen mit den Kaminfegern die Kleinholzfeuerungen zu erfassen und eine erste Sichtkontrolle durchzuführen. Dies erfolgt während der üblichen Tätigkeit der Kaminfeger.
Gleichzeitig soll den Anlagebetreibern gezeigt werden, wie schadstoffarm gefeuert werden kann. Sie erhalten dazu von den Kaminfegern ein Merkblatt. Ziel ist die Reduktion von Feinstaub und anderen Schadstoffen. Neben dem Verkehr trägt insbesondere im Winter die unsachgemässe Holzverbrennung zur Feinstaubbelastung bei. Mit einer raucharmen Verbrennung kann zudem Rauch- und Geruchsklagen vorgebeugt werden. Den Betreibern von Holzfeuerungsanlagen entstehen durch diese Ersterfassung und erste Sichtkontrolle keine Kosten.
Für Fragen stehen das Amt für Umweltschutz sowie die Kaminfeger gerne zur Verfügung. Das Merkblatt, welches über das Feuern ohne Rauch informiert, kann auch direkt beim Amt für Umweltschutz bezogen oder telefonisch über die Nummer 236 61 91 angefordert werden.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Norbert Ritter
T +423 236 68 91