pafl: Internationaler Tag der Menschenrechte
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Auch dieses Jahr wird am 10. Dezember weltweit der Tag der Menschenrechte begangen. Dabei wird der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gedacht, die am 10. Dezember 1948 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurde. Der diesjährige internationale Tag der Menschenrechte wurde von der UNO unter das Motto "Vielfalt annehmen, Diskriminierung beenden" gestellt.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist das erste Dokument mit universellem Charakter, das von einer internationalen Organisation verabschiedet wurde und detailliert die Menschenrechte und die grundlegenden Freiheiten auflistet. Die Erklärung verhalf der Idee, dass die Menschenrechte keine rein nationale Angelegenheit, sondern international zu schützen sind, zum Durchbruch und war somit Ausgangspunkt für über 60 internationale Menschenrechtsübereinkommen, welche heute den internationalen Standard des Menschenrechtsschutzes darstellen. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung nimmt in allen diesen Übereinkommen einen zentralen Stellenwert ein, verpflichten sich die Vertragsstaaten doch jeweils, die Menschenrechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt, der sexuellen Orientierung, einer allfälligen Behinderung oder des sonstigen Status zu gewähren.
Priorität in der liechtensteinischen Aussenpolitik
Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte gehören zu den Grundpfeilern der Aussenpolitik Liechtensteins. Deshalb unterstützt Liechtenstein aktiv die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, den Menschenrechten mehr Geltung zu verschaffen. Dazu gehört auch die innerstaatliche Umsetzung der zentralen Menschenrechtsstandards. Liechtenstein ist Vertragspartei der wichtigsten europäischen und universellen Menschenrechtsübereinkommen. Im Jahr 2009 wurde die Ratifikation von zwei zentralen Übereinkommen im Bereich des Schutzes von Staatenlosen sowie eines Zusatzprotokolls des Europarats zum Schutz des Menschen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom Landtag beschlossen. Des Weiteren ist Liechtenstein auch im laufenden Jahr seinen Verpflichtungen zur Berichterstattung über die Umsetzung von bereits ratifizierten Übereinkommen nachgekommen. So wurde im September der vierte Länderbericht Liechtensteins gemäss dem Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau eingereicht. Im Frühling 2009 hat der UNO-Menschenrechtsrat in Genf zudem die Ergebnisse der ersten universellen periodischen Überprüfung (UPR) der Menschenrechtssituation in Liechtenstein zur Kenntnis genommen. Gemäss den in dieser Überprüfung genannten Empfehlungen hat das Amt für Auswärtige Angelegenheiten die Durchführung jährlicher Treffen mit den liechtensteinischen Menschenrechts-NGOs initiiert.
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Christine Lingg
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