pafl: Einführung des Pflegegeldes am 1. Januar
Die Strukturen für die Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes stehen
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. Dezember (pafl) - Nachdem der Landtag im Juni die Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes für häusliche Betreuung beschlossen hatte, sind jetzt die Vorbereitungen für das auf 1. Januar 2010 fixierte Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes abgeschlossen.
Mit der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes für häusliche Betreuung auf Beginn des neuen Jahres geht ein sozialpolitisches Desiderat in Erfüllung: Die Betreuung und Pflege zu Hause erfährt die ihr gebührende Anerkennung und ihre Finanzierung erhält eine neue gesetzliche Grundlage.
Die vom Landtag beschlossene neue Leistung für die häusliche Betreuung ersetzt die bisher auf Artikel 62 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) basierenden Entschädigungen, welche sich seit 1989 unverändert auf maximal 100 Franken pro Tag beliefen. Neu erhalten Betreuungsbedürftige je nach Schweregrad ihrer Beeinträchtigung nun bis zu maximal 180 Franken pro Tag. Dies soll es ihnen erlauben, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können. Mit der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes soll erreicht werden, dass die betroffenen Menschen eine echte Alternative zur stationären Lösung haben.
Seit der Landtag vor knapp einem halben Jahr grünes Licht zur Einführung dieses Modells gegeben hat, sind die organisatorischen Strukturen aufgebaut und mittels Verordnung die rechtlichen Leitlinien für die Handhabung der Leistungserbringung geschaffen worden. Die Verordnung zum Gesetz ist von der Regierung an ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2009 einhellig verabschiedet worden, sodass die Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes wie geplant auf den 1. Januar 2010 erfolgt.
Auch organisatorisch ist alles parat. In den vergangenen Monaten war es darum gegangen, eine Stelle zu installieren, welche die fachliche Beurteilung und Begleitung der beantragten Fälle zu übernehmen hat. Hierzu wurde eine Fachstelle geschaffen, die beim Verband Liechtensteinischer Familienhilfen angesiedelt ist und deren Aufgabe es ist, zusammen mit dem zuständigen Arzt und unter Miteinbezug der vor Ort Betreuenden für jeden Einzelfall ein individuelles Betreuungs- und Pflegekonzept auszuarbeiten. Dabei werden der jeweilige Grad der Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit festgelegt sowie die sogenannte Leistungsstufe definiert. Diese kann von einem minimalen Tagessatz von 10 Franken bis zur Maximalleistung von 180 Franken pro Tag variieren. Ausgerichtet wird das Betreuungs- und Pflegegeld als Vorschuss schliesslich auf der Grundlage der durch die Fachstelle erfolgten Empfehlung von der AHV-IV-Verwaltung. Die Fachstelle wiederum wird im Sinne einer Qualitätskontrolle nachprüfen, ob die Betreuung und Pflege vor Ort in einem angemessenen Rahmen stattfindet und ob und inwieweit das Betreuungs- und Pflegegeld auch bestimmungsgemäss verwendet wurde.
Grundsätzlich wird das Betreuungs- und Pflegegeld allen betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen mit regulärem Wohnsitz in Liechtenstein, unabhängig vom Alter, zukommen. Dabei besteht der Anspruch bereits ab einer leichten Hilflosigkeit und wird zusätzlich zur Hilflosenentschädigung ausgerichtet.
Personen mit Anspruch auf Leistungen gemäss dem neuen Gesetz richten ihre Anmeldung direkt an die AHV-IV-FAK-Anstalten. Auskünfte zum Betreuungs- und Pflegegeld erteilt zudem auch die Stelle Kontakt Beratung Alterspflege (KBA).
Die zuständigen Institutionen sind wie folgt erreichbar:
AHV-IV-FAK-Anstalten, Gerberweg 2, 9490 Vaduz, Telefon +423 238 16 16
Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege, Poststrasse 15, 9494 Schaan, Telefon +423 233 48 48
Kontakt und Beratung Alterspflege, St. Florinsgasse 16, 9490 Vaduz, Telefon +423 239 90 80
Kontakt:
AHV-IV-FAK-Anstalten
T +423 238 16 16