pafl: Abänderung der Tabakpräventionsverordnung
Vaduz (ots)
Vaduz, 21. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2009 die Verordnung zum Tabakpräventionsgesetz abgeändert. Nachdem der Staatsgerichtshof mit Urteil vom 17. September 2009 Artikel 2 Absatz 6 der Tabakpräventionsverordnung im Normprüfungsverfahren als gesetzes- und verfassungswidrig aufgehoben hat, hat die Regierung die Verordnung angepasst.
Der neue Verordnungstext sieht ausdrücklich vor, dass Raucherräume nur Nebenräume sein können. Um dies zu gewährleisten, werden neu die Anforderungen an Raucherräume in der Verordnung definiert, sowohl für Raucherräume in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Strafvollzugsanstalten als auch speziell für gastgewerbliche Betriebe. Durch diesen Anforderungskatalog wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, Haupträume eines Gastronomiebetriebes als Raucherräume zu deklarieren. Die Anforderungen an Raucherräume wurden in Anlehnung an die schweizerische Rechtslage festgelegt.
Die Regierung hat die Verordnung im Sinne des Urteils des Staatsgerichtshofs abgeändert, sodass die Gesetzes- und Verfassungskonformität wieder hergestellt ist. In den Prozess zur Erarbeitung des neuen Verordnungstextes waren neben den zuständigen Verwaltungsstellen auch Vertreter der Gastronomie eingebunden.
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