pafl: Urteil des EFTA-Gerichtshofs
Vaduz (ots)
Vaduz, 7. Januar (pafl) - Der EFTA-Gerichtshof hat am 6. Januar 2010 über die Klage der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) betreffend die Aufrechterhaltung der liechtensteinischen Wohnsitzerfordernisse für die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats einer Bank sowie für Rechtsanwälte, Treuhänder, Patentanwälte und entschieden. Der EFTA-Gerichtshof hat die liechtensteinischen Wohnsitzerfordernisse als eine versteckte Diskriminierung qualifiziert und damit die EWR-Konformität der liechtensteinischen Wohnsitzerfordernisse verneint (Rechtssache E-1/09).
Der EFTA-Gerichtshof hat ausdrücklich anerkannt, dass der Schutz des guten Rufs des Finanzplatzes ein legitimes Interesse eines jeden Staates darstellt. Allerdings gäbe es weniger einschneidende Massnahmen als die von der ESA kritisierten Wohnsitzerfordernisse, um diesen Zweck zu erreichen. "Wir werden das Urteil des EFTA-Gerichtshofs nun analysieren und die entsprechenden Schritte in die Wege leiten, wobei die Aufrechterhaltung der effektiven Kontrolle über den Finanzplatz gesichert sein muss", so Regierungschef Klaus Tschütscher.
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