pafl: Arbeitslosenversicherungsgesetz in der Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. Februar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Februar 2010 einen Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung verabschiedet. Die derzeitig finanzielle Lage der Arbeitslosenversicherung macht eine Gesetzesrevision unumgänglich. Durch wirksame Massnahmen auf der Einnahmen- und auf der Leistungsseite soll die Versicherung deshalb zukunftsfähig ausgestaltet und wieder auf eine langfristig stabile finanzielle Basis gestellt werden.
Arbeitslosenversicherung unterfinanziert
Seit vielen Jahren ist die Arbeitslosenversicherung unterfinanziert. Die Einnahmen der Versicherung aus den Beiträgen reichen nicht aus, um die gesetzlichen Versicherungsleistungen zu decken. Selbst bei guter Konjunkturlage hat die Arbeitslosenversicherung in der Vergangenheit ein beträchtliches Defizit ausgewiesen. Die finanzielle Lage der Versicherung hat sich im Zuge der Wirtschaftskrise noch verschärft. Die beträchtlichen Ausgaben für Kurzarbeit im Jahr 2009 haben das Eigenkapital der Versicherung auf 23,9 Mio. per Ende 2009 schrumpfen lassen. Trotz Staatsbeitrag resultierte im Jahr 2009 ein Defizit von rund 17 Mio. Franken. Die Selbstfinanzierung der Arbeitslosenversicherung ist deshalb nicht mehr gewährleistet.
Leistungsanpassungen notwendig
Um die Arbeitslosenversicherung auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, werden gezielte, sozialpolitisch vertretbare Leistungskürzungen vorgeschlagen. Um einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu erlangen, reichten bisher bereits 6 Monate Beitragszeit aus, was - verglichen mit der Schweiz - sehr kurz ist. Die Mindestbeitragszeit soll daher von 6 auf 12 Monate angehoben werden. Gleichzeitig wird die Höchstzahl der Taggelder stärker an der Beitragsdauer ausgerichtet. Die Leistungsdauer soll künftig nach der erbrachten Beitragszeit abgestuft werden.
Zur weiteren Entlastung der Arbeitslosenversicherung sollen die Einführung einer abgestuften Wartezeit und die Festsetzung der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung auf neu 80 Prozent des Verdienstausfalls beitragen.
Werkplatz Liechtenstein weiterhin sehr wettbewerbsfähig
Das finanzielle Gleichgewicht der Arbeitslosenversicherung könnte ohne eine Erhöhung des Beitragssatzes nur durch massive Leistungskürzungen sichergestellt werden. Die Regierung schlägt daher eine moderate Erhöhung des Beitragssatzes auf 1 Prozent des versicherten Verdienstes vor. Der vorgeschlagene Beitragssatz von 1 Prozent liegt weit unter dem Beitragssatz der Schweiz, der bei 2 Prozent bzw. ab dem 1. Januar 2011 voraussichtlich bei 2,3 Prozent liegt. Die Beitragssätze in Österreich und Deutschland sind noch höher als jene in der Schweiz. Mit dieser vergleichsweise zurückhaltenden Beitragserhöhung können die Lohnnebenkosten in Liechtenstein auch in Zukunft niedrig gehalten werden, womit die Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Liechtenstein vollumfänglich gewahrt bleibt. Zusätzliche Einnahmen werden zudem durch eine Anhebung des Höchstbetrages des versicherten Dienstes auf 126'000 Franken erzielt. Am Staatsbeitrag soll festgehalten werden.
Administrative Erleichterung für Unternehmen
Die Vernehmlassungsvorlage sieht ausserdem vor, dass die Arbeitgeber die Arbeitslosenversicherungsbeiträge zusammen mit den übrigen Beiträgen künftig an die AHV entrichten können. Dass neu mit einer einzigen Stelle abgerechnet werden kann, stellt insbesondere für Kleinbetriebe eine Erleichterung dar.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09