pafl: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes sowie zur Anpassung der Verfassung und des Volksrechtegesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 24. Februar (pafl) - Die Regierung hat die Stellungnahme zur Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes sowie zur Anpassung der Verfassung und des Volksrechtegesetzes zuhanden des Landtages verabschiedet. Das Finanzhaushaltsgesetz regelt wichtige Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Planung, Steuerung sowie der Berichterstattung des Landeshaushalts. Aufgrund der internationalen Entwicklung der Rechnungslegung öffentlicher Haushalte, aber auch jener in der Schweiz, hatte die Regierung dem Landtag im November 2008 eine Novelle zum Finanzhaushaltsgesetz und parallel dazu Änderungen der Verfassung sowie des Volksrechtegesetzes zur Behandlung in erster Lesung vorgelegt.
Auf Basis der geführten Debatte hat die Regierung in ihrer Stellungnahme verschiedene Themenbereiche angepasst. Wesentliche Veränderungen schlägt sie dabei bei der Festlegung der Höhe der Finanzreferendumsgrenze, bei der Bewertung des Finanzvermögens und für die Handhabung des Finanzleitbilds als Steuerungsinstrument des Finanzhaushalts vor.
Mit Bericht und Antrag Nr. 121/2008 hatte die Regierung vorgeschlagen, die Betragsgrenze für ein Finanzreferendum, welche heute bei 300'000 Franken für einmalige und bei 150'000 Franken für wiederkehrende Neuausgaben liegt, auf 500'000 Franken respektive 200'000 Franken anzuheben. Im Lichte der Landtagsdebatte beantragt sie nun neu eine Anhebung der Betragsgrenze auf 1 Million Franken für einmalige und auf 250'000 Franken für wiederkehrende Neuausgaben.
Aufgrund der intensiven Diskussion im Landtag betreffend die Bewertungssystematik für das Finanzvermögen in der Bilanz des Landes hat die Regierung ihre Gesetzesvorlage in dem Sinne angepasst, dass neu das gesamte Finanzvermögen - d.h. auch die Finanzanlagen des Landes - zum Verkehrswert bewertet werden. Wegen der hohen Volatilität des Finanzergebnisses und der entsprechenden Auswirkungen auf das Ergebnis der Landesrechnung hatte sie ursprünglich den Ansatz gewählt, dass Gewinne und Verluste aus den Vermögensanlagen erst in dem Zeitpunkt erfolgswirksam verbucht werden sollen, in welchem sie effektiv realisiert werden, während nicht realisierte Erfolge erfolgsneutral über das Eigenkapital hätten verbucht werden sollen.
Die dritte wesentliche Änderung gegenüber der ursprünglichen Vorlage betrifft die Handhabung der Eckwerte des Finanzleitbildes. Die Regierung ist auf das Anliegen des Landtags eingegangen, dass allfällige Massnahmen zur Erfüllung der Eckwerte des Finanzleitbilds im Unterschied zur heutigen Rechtslage bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen sollten. Aufgrund dessen schlägt die Regierung neu vor, dass solche Massnahmen dem Landtag verpflichtend innerhalb eines halben Jahres nach Behandlung der Finanzplanung vorgelegt werden müssen.
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