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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes sowie zur Anpassung der Verfassung und des Volksrechtegesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 24. Februar (pafl) - Die Regierung hat die
Stellungnahme zur Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes sowie zur 
Anpassung der Verfassung und des Volksrechtegesetzes zuhanden des 
Landtages verabschiedet. Das Finanzhaushaltsgesetz regelt wichtige 
Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Planung, Steuerung sowie 
der Berichterstattung des Landeshaushalts. Aufgrund der 
internationalen Entwicklung der Rechnungslegung öffentlicher 
Haushalte, aber auch jener in der Schweiz, hatte die Regierung dem 
Landtag im November 2008 eine Novelle zum Finanzhaushaltsgesetz und 
parallel dazu Änderungen der Verfassung sowie des Volksrechtegesetzes
zur Behandlung in erster Lesung vorgelegt.
Auf Basis der geführten Debatte hat die Regierung in ihrer 
Stellungnahme verschiedene Themenbereiche angepasst. Wesentliche 
Veränderungen schlägt sie dabei bei der Festlegung der Höhe der 
Finanzreferendumsgrenze, bei der Bewertung des Finanzvermögens und 
für die Handhabung des Finanzleitbilds als Steuerungsinstrument des 
Finanzhaushalts vor.
Mit Bericht und Antrag Nr. 121/2008 hatte die Regierung 
vorgeschlagen, die Betragsgrenze für ein Finanzreferendum, welche 
heute bei 300'000 Franken für einmalige und bei 150'000 Franken für 
wiederkehrende Neuausgaben liegt, auf 500'000 Franken respektive 
200'000 Franken anzuheben. Im Lichte der Landtagsdebatte beantragt 
sie nun neu eine Anhebung der Betragsgrenze auf 1 Million Franken für
einmalige und auf 250'000 Franken für wiederkehrende Neuausgaben.
Aufgrund der intensiven Diskussion im Landtag betreffend die 
Bewertungssystematik für das Finanzvermögen in der Bilanz des Landes 
hat die Regierung ihre Gesetzesvorlage in dem Sinne angepasst, dass 
neu das gesamte Finanzvermögen - d.h. auch die Finanzanlagen des 
Landes - zum Verkehrswert bewertet werden. Wegen der hohen 
Volatilität des Finanzergebnisses und der entsprechenden Auswirkungen
auf das Ergebnis der Landesrechnung hatte sie ursprünglich den Ansatz
gewählt, dass Gewinne und Verluste aus den Vermögensanlagen erst in 
dem Zeitpunkt erfolgswirksam verbucht werden sollen, in welchem sie 
effektiv realisiert werden, während nicht realisierte Erfolge 
erfolgsneutral über das Eigenkapital hätten verbucht werden sollen.
Die dritte wesentliche Änderung gegenüber der ursprünglichen 
Vorlage betrifft die Handhabung der Eckwerte des Finanzleitbildes. 
Die Regierung ist auf das Anliegen des Landtags eingegangen, dass 
allfällige Massnahmen zur Erfüllung der Eckwerte des Finanzleitbilds 
im Unterschied zur heutigen Rechtslage bestimmte inhaltliche 
Anforderungen erfüllen sollten. Aufgrund dessen schlägt die Regierung
neu vor, dass solche Massnahmen dem Landtag verpflichtend innerhalb 
eines halben Jahres nach Behandlung der Finanzplanung vorgelegt 
werden müssen.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz, Stabsstellenleiter
T +423 236 61 14

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