pafl: Unterzeichnung der Vereinbarung über die Zuteilung von Organen zur Transplantation
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. März (pafl) - Botschafter Hubert Büchel und Pascal Strupler, Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, haben heute Montag in Bern die bilaterale Vereinbarung über die Zuteilung von Organen zur Transplantation unterzeichnet. Mit der Vereinbarung werden Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein bei der Aufnahme in die Warteliste von Swisstransplant für Organspendenempfänger sowie bei Zuteilung von Organen gleich behandelt wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Die Vereinbarung wird ab dem 1. April 2010 vorläufig angewendet, da das parlamentarische Zustimmungsverfahren in der Schweiz längere Zeit in Anspruch nimmt. Der Landtag hat der Vereinbarung sowie der vorläufigen Anwendung am 16. Dezember 2009 bereits zugestimmt.
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