pafl: Regierung erlässt Weinqualitätsverordnung
Vaduz (ots)
Vaduz, 2. März (pafl) - Die Regierung hat die abgeänderte Verordnung über den Rebbau und die Weinqualität, kurz Weinqualitätsverordnung, erlassen. Die Abänderung betrifft die Anzahl der Beurteilungstermine, die von bisher zwei Terminen auf einen Termin pro Jahr reduziert werden. Basierend auf den Erfahrungen der letzten drei Jahre werden somit zukünftig alle Anmeldungen zur Beurteilung der Weine an einem Termin zusammengefasst.
Die Weinqualitätsverordnung wurde 2005 erlassen, um die Qualität und Echtheit des Liechtensteiner Weines und damit seine Marktposition zu fördern. Die höchste Qualitätsstufe repräsentiert der "Grand Cru Liechtenstein". Um dieses Qualitätsprädikat zu erhalten, muss ein Wein verschiedene Anforderungen in Rebbau und Weinbereitung erfüllen und in einer Blinddegustation nach einem international anerkannten Beurteilungsschema mindestens 85 Prozent der Punkte zugesprochen bekommen.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Leiter
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