pafl: Verordnung zur Förderung der Landschaftspflege erlassen
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. März (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung über die Förderung der Landschaftspflege von Berggebieten, Hanglagen und Grenzertragsstandorten erlassen. Die Verordnung basiert auf dem neuen Landwirtschaftsgesetz und ersetzt die bisherige Berggebiet- und Hanglagenverordnung.
Mit dem vollständigen Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes wurde per 1. Januar 2010 das Gesetz über Erschwernisbeiträge für die Bewirtschaftung des Berggebietes und der Hanglagen (Berggebiet- und Hanglagengesetz) aufgehoben. Das Landwirtschaftsgesetz enthält nur die Grundsatzbestimmungen, wie Förderungsleistungen für die Landschaftspflege im Berggebiet, in Hanglagen oder Grenzertragsstandorten im Inland auszurichten sind. Aufbauend auf diesen Grundsatzbestimmungen sowie basierend auf der bisher geltenden Rechtslage regelt die neue Verordnung die Einzelheiten zu den Förderungsvoraussetzungen, insbesondere die Bezeichnung der Gebiete und die entsprechenden Nutzungs- und Pflegemassnahmen. Im Weiteren werden die Ausrichtung der bisherigen flächenbezogenen Erschwernisbeiträge (Flächenbewirtschaftungsbeiträge) sowie das Verfahren für die Ausrichtung der staatlichen Beiträge geregelt. Die bestehenden Anforderungen für die Ausrichtung von Förderungsleistungen wurden beibehalten. Eine Erhöhung der Anforderungen ist im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik auf 2012 geplant.
Der bisherige Betriebszuschuss nach dem Berggebiet- und Hanglagengesetz wird neu nicht mehr in Form eines Erschwernisbeitrages ausgerichtet. Der Systematik des Landwirtschaftsgesetzes folgend, wird der Betriebszuschuss in der Landwirtschafts-Einkommens-Förderungs-Verordnung integriert.
Kontakt:
Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt, Leiter
T +423 236 66 00