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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassung zur Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. März (pafl) - Die Regierung schreibt zehn
abgeänderte Verordnungen über die Allgemeinverbindlicherklärung des 
Gesamtsarbeitsvertrages für nachfolgend aufgeführte Gewerbe per 
amtlicher Kundmachung zur Vernehmlassung aus:
Autogewerbe, Baumeister- und Pflästerergewerbe, Elektro-, 
Elektronik- und Radio/TV-Gewerbe, Gärtner- und Floristengewerbe, 
Gipsergewerbe, Hafner- und Plattenlegergewerbe, Haustechnik- und 
Spenglergewerbe, Malergewerbe, Schreinergewerbe sowie Zimmermeister- 
und Dachdeckergewerbe.
Im Dezember 2009 sind die Anträge auf 
Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die 
genannten Gewerbe bei der Regierung eingegangen. Die 
Vernehmlassungsfrist für die entsprechenden Verordnungsabänderungen 
läuft bis 31. März 2010. Die allgemeinverbindlich zu erklärende Lohn-
und Protokollvereinbarung 2010 kann im Internet unter www.avw.llv.li,
beim Amt für Volkswirtschaft oder bei der Regierungskanzlei bezogen 
werden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09

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