pafl: Vernehmlassung zur Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. März (pafl) - Die Regierung schreibt zehn abgeänderte Verordnungen über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtsarbeitsvertrages für nachfolgend aufgeführte Gewerbe per amtlicher Kundmachung zur Vernehmlassung aus:
Autogewerbe, Baumeister- und Pflästerergewerbe, Elektro-, Elektronik- und Radio/TV-Gewerbe, Gärtner- und Floristengewerbe, Gipsergewerbe, Hafner- und Plattenlegergewerbe, Haustechnik- und Spenglergewerbe, Malergewerbe, Schreinergewerbe sowie Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe.
Im Dezember 2009 sind die Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die genannten Gewerbe bei der Regierung eingegangen. Die Vernehmlassungsfrist für die entsprechenden Verordnungsabänderungen läuft bis 31. März 2010. Die allgemeinverbindlich zu erklärende Lohn- und Protokollvereinbarung 2010 kann im Internet unter www.avw.llv.li, beim Amt für Volkswirtschaft oder bei der Regierungskanzlei bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09