pafl: Schaffung eines Staatsanwaltsgesetzes - Gesetzesentwurf in Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. März 2010 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Staatsanwaltschaft (Staatsanwaltschaftsgesetz; StAG) verabschiedet.
Derzeit fehlt in Liechtenstein ein eigenes Gesetz über die Staatsanwaltschaft. Organisatorische und dienstrechtliche Bestimmungen im Hinblick auf die Staatsanwaltschaft finden sich in der Strafprozessordnung, im Staatspersonalgesetz sowie in der fürstlichen Verordnung vom 19. Mai 1914. "Die Staatsanwälte unterscheiden sich durch ihre spezifische Aufgabenstellung deutlich von sonstigen Angestellten der allgemeinen Verwaltung. Daher wollen wir die organisationsrechtlichen Bestimmungen der Staatsanwaltschaft und die dienst- und disziplinarrechtlichen Bestimmungen für Staatsanwälte neu in einem eigenen Staatsanwaltsgesetz regeln", so Regierungschef Klaus Tschütscher. Das neue Staatsanwaltsgesetz werde dem Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) und dem Richterdienstgesetz (RDG) angeglichen.
Durch die gegenständliche Vorlage sollen gesetzliche Regeln für den Aufbau der Staatsanwaltschaft geschaffen werden. Zudem sollen die interne Organisation und die Geschäftstätigkeit der Staatsanwaltschaft sowie die Berichtspflichten geregelt werden. Wesentlich in der gegenständlichen Vorlage ist die gesetzliche Regelung eines eingeschränkten Weisungsrechtes der übergeordneten Behörde gegenüber der Staatsanwaltschaft. Dieses soll ein Verbot von Weisungen auf Einstellung eines Verfahrens (Negativweisungen) enthalten.
Mit der Gesetzesvorlage sollen zudem eigene Regeln für die Beziehungen der Staatsanwaltschaft zu den Gerichten, der Dienstaufsicht, dem Ausschluss und der Ablehnung von Staatsanwälten sowie deren Rechte und Pflichten festgelegt werden. Ausführlich geregelt wird die Begründung des Dienstverhältnisses, wobei die Anstellungserfordernisse dem Richterdienstgesetz angeglichen sind. "Dies soll einen Wechsel vom Richter- in den Staatsanwaltsberuf und umgekehrt erleichtern,", so Regierungschef Klaus Tschütscher. Weiters sollen separate Regelungen hinsichtlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses sowie eine eigene richterliche Disziplinargewalt für Staatsanwälte in Anlehnung an das liechtensteinische Richterdienstrechtsgesetz eingeführt werden.
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