pafl: Präsentation des Länderberichtes über Kindersoldaten
Vaduz (ots)
Vaduz, 10. März (pafl) - Liechtenstein präsentierte den ersten Bericht über die Umsetzung des Fakultativprotokolls vom 25. Mai 2000 zum Kinderrechtsübereinkommen betreffend die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten.
Das von Liechtenstein 2005 ratifizierte Fakultativprotokoll verbessert den Schutz von Kindern in bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Vertragsstaaten werden darin verpflichtet, ein Mindestalter von 16 Jahren für die Rekrutierung von Soldaten und für die aktive Teilnahme an Konflikten einzuhalten. Gefordert wird zudem die Ergreifung von Massnahmen für die Demobilisierung, Rehabilitation und soziale Wiedereingliederung von Kindern, die an bewaffneten Konflikten beteiligt waren.
Alle Vertragsstaaten erstatten dem UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmässig Bericht über die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen. Im Zusammenhang mit der Präsentation des ersten liechtensteinischen Berichtes begrüsste der Ausschuss das internationale Engagement Liechtensteins zu diesem Thema sowie das neue Kinder- und Jugendgesetz und die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinder. Er empfiehlt insbesondere zusätzliche Massnahmen für die Erkennung und Betreuung von ehemaligen Kindersoldaten im Asylverfahren sowie die Strafbarkeit von Personen, die sich in Liechtenstein befinden und im Ausland Kindersoldaten rekrutiert haben oder in eine solche Straftat involviert waren.
Der Länderbericht und die abschliessenden Bemerkungen des Ausschusses für die Rechte der Kinder können über das Liechtensteinportal www.liechtenstein.li (Staat / Aussenpolitik / Menschenrechte) abgerufen werden.
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