pafl: Weiterhin angespannte Asylsituation in Liechtenstein
Vaduz (ots)
Vaduz, 10. März (pafl) - Am Freitag, 26. Februar 2010, sind zum ersten Mal seit der Aufhebung der Visumspflicht drei Staatsangehörige aus Mazedonien nach Liechtenstein eingereist und haben unerwartet ein Asylgesuch gestellt. In kurzen Abständen sind nun bis zum heutigen Tag weitere 38 Personen, hauptsächlich aus Mazedonien, dazugekommen.
Das Ausländer- und Passamt (APA) hat diese Asylgesuche - wie die aller anderen Asylsuchenden verschiedenster Nationalitäten ebenfalls - gemäss Flüchtlingsgesetz zu behandeln. Bis zum Entscheid des APA oder der Regierung werden die Asylsuchenden im Aufnahmezentrum für Asylsuchende untergebracht. Die wiederum grosse Anzahl von Asylsuchenden innert wenigen Tagen stellt wie im Fall des Zustroms von Asylsuchenden aus Somalia und Eritrea eine erneute grosse Herausforderung dar.
In beinahe allen europäischen Ländern werden seit Aufhebung der Visumspflicht für Serbien, Montenegro und Mazedonien von relativ vielen Staatsangehörigen dieser drei Staaten Asylgesuche gestellt. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Bevölkerungsgruppe der Roma. Beinahe ausnahmslos machen sie wirtschaftliche oder medizinische Gründe geltend. Von den meisten europäischen Staaten, so auch von Liechtenstein, werden Serbien, Mazedonien und Montenegro jedoch als sichere Herkunftsstaaten angesehen. Das heisst, in diesen Staaten findet nach übereinstimmender Sicht keine staatliche Verfolgung statt. Diese Lageeinschätzung führte denn auch zur Aufhebung der Visumspflicht am 30. November 2009 durch den Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union. Die Freude über diesen Beschluss war gross und seit Weihnachten des letzten Jahres können diese Staatsangehörigen visumsbefreit für einen touristischen Aufenthalt in die Schengen-Mitgliedstaaten reisen, sofern sie im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind. Liechtenstein hatte aufgrund des bevorstehenden Schengen-Beitritts keine andere Wahl, als dem Beschluss der Schengen-Mitgliedstaaten zu folgen und somit die Visumspflicht für die genannten Staaten aufzuheben. Gleichzeitig wurden diese Staaten ebenfalls als sichere Herkunftsstaaten bezeichnet.
So verfügen auch alle bisherigen Asylsuchenden mit der genannten Staatsangehörigkeit, die nach Liechtenstein gekommen sind, über einen biometrischen Pass, der in den letzten Monaten von den Behörden ausgestellt wurde.
Regierung und Behörden legen Wert darauf, die Verfahren auf der Grundlage des Flüchtlingsgesetzes rasch und effizient durchzuführen, um diesen plötzlichen neuen Migrationsstrom rasch zu unterbinden.
Kontakt:
Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch, Leiter
T +423 236 61 40