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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Weiterhin angespannte Asylsituation in Liechtenstein

Vaduz (ots)

Vaduz, 10. März (pafl) - Am Freitag, 26. Februar
2010, sind zum ersten Mal seit der Aufhebung der Visumspflicht drei 
Staatsangehörige aus Mazedonien nach Liechtenstein eingereist und 
haben unerwartet ein Asylgesuch gestellt. In kurzen Abständen sind 
nun bis zum heutigen Tag weitere 38 Personen, hauptsächlich aus 
Mazedonien, dazugekommen.
Das Ausländer- und Passamt (APA) hat diese Asylgesuche - wie die 
aller anderen Asylsuchenden verschiedenster Nationalitäten ebenfalls 
- gemäss Flüchtlingsgesetz zu behandeln. Bis zum Entscheid des APA 
oder der Regierung werden die Asylsuchenden im Aufnahmezentrum für 
Asylsuchende untergebracht. Die wiederum grosse Anzahl von 
Asylsuchenden innert wenigen Tagen stellt wie im Fall des Zustroms 
von Asylsuchenden aus Somalia und Eritrea eine erneute grosse 
Herausforderung dar.
In beinahe allen europäischen Ländern werden seit Aufhebung der 
Visumspflicht für Serbien, Montenegro und Mazedonien von relativ 
vielen Staatsangehörigen dieser drei Staaten Asylgesuche gestellt. In
den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Bevölkerungsgruppe 
der Roma. Beinahe ausnahmslos machen sie wirtschaftliche oder 
medizinische Gründe geltend. Von den meisten europäischen Staaten, so
auch von Liechtenstein, werden Serbien, Mazedonien und Montenegro 
jedoch als sichere Herkunftsstaaten angesehen. Das heisst, in diesen 
Staaten findet nach übereinstimmender Sicht keine staatliche 
Verfolgung statt. Diese Lageeinschätzung führte denn auch zur 
Aufhebung der Visumspflicht am 30. November 2009 durch den Rat der 
Justiz- und Innenminister der Europäischen Union. Die Freude über 
diesen Beschluss war gross und seit Weihnachten des letzten Jahres 
können diese Staatsangehörigen visumsbefreit für einen touristischen 
Aufenthalt in die Schengen-Mitgliedstaaten reisen, sofern sie im 
Besitz eines biometrischen Reisepasses sind. Liechtenstein hatte 
aufgrund des bevorstehenden Schengen-Beitritts keine andere Wahl, als
dem Beschluss der Schengen-Mitgliedstaaten zu folgen und somit die 
Visumspflicht für die genannten Staaten aufzuheben. Gleichzeitig 
wurden diese Staaten ebenfalls als sichere Herkunftsstaaten 
bezeichnet.
So verfügen auch alle bisherigen Asylsuchenden mit der genannten 
Staatsangehörigkeit, die nach Liechtenstein gekommen sind, über einen
biometrischen Pass, der in den letzten Monaten von den Behörden 
ausgestellt wurde.
Regierung und Behörden legen Wert darauf, die Verfahren auf der 
Grundlage des Flüchtlingsgesetzes rasch und effizient durchzuführen, 
um diesen plötzlichen neuen Migrationsstrom rasch zu unterbinden.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch, Leiter
T +423 236 61 40

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