pafl: Kurzarbeit wird verlängert
Vaduz (ots)
Vaduz, 16. März (pafl) - In ihrer Sitzung vom 15. März hat die Regierung die Verordnung über die Arbeitslosenversicherung abgeändert und damit die Dauer für den Bezug der Kurzarbeit von bisher 18 auf 24 Monate innerhalb von 2 Jahren erhöht. Weiters wird eine Wartefrist von 6 Monaten eingeführt, bevor ein Betrieb nach ununterbrochenem Bezug von 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung abermals einen Anspruch geltend machen kann. Die abgeänderte Verordnung wird auf den 1. Juni 2010 in Kraft treten.
"In den letzten Monaten haben wir gesehen, dass das Instrument der Kurzarbeit hervorragend funktioniert hat. Die wirtschaftlich bedingte Kurzarbeit sank kontinuierlich von über 3'000 Betroffenen auf 877. Gleichzeitig stieg die Arbeitslosigkeit nur gering an", betont Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. Mit dem Instrument der Kurzarbeit konnten damit viele Menschen vor einer Arbeitslosigkeit bewahrt werden und gleichzeitig mussten sich die Betriebe auftragsbedingt nicht von langjährigen und hochqualifizierten Arbeitnehmern trennen.
Da die konjunkturelle Lage schwierig einzuschätzen bleibt, ist es der Regierung ein Anliegen, durch die neue Regelung den Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sodass möglichst wenig Personal abgebaut werden muss.
Die Kosten für einen Mitarbeitenden, der Kurzarbeitsentschädigung bezieht, sind in der Regel geringer als die Kosten für eine ganzarbeitslose Person.
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