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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ausländergesetz, Personenfreizügigkeitsgesetz und Bürgerrechtsgesetz in der Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 17. März (pafl) - Die Regierung startet eine
Vernehmlassung zur Abänderung des Ausländergesetzes, des 
Personenfreizügigkeitsgesetzes und des Bürgerrechtsgesetzes. Die 
Vernehmlassungsfrist läuft bis 7. Mai 2010. Die Abänderung der 
genannten Gesetze ist einerseits aufgrund von praktischen Erfahrungen
und andererseits aufgrund des geplanten Schengen-Beitritts 
Liechtensteins notwendig.
Mit der Teilrevision der Gesetze werden die Bestimmungen über die 
Niederlassungsbewilligung für Jugendliche in Ausbildung, die 
Anwendung von Zwangsmassnahmen, die Strafbestimmungen und die 
Regelung des Beibehalts an die geltende Praxis angepasst.
Des Weiteren werden die EG-Rückführungsrichtlinie im Landesrecht 
umgesetzt und die Biometrie für Ausländerausweise eingeführt. Die 
Rückführungsrichtlinie bezweckt, die Verfahren bei der Wegweisung von
illegal anwesenden Personen aus Nicht-Schengen-Staaten zu 
harmonisieren. Sie enthält Vorschriften über Wegweisungsverfügungen, 
die Inhaftierung zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs, die 
Ausschaffung sowie Einreiseverbote. Die EG-Verordnung über die 
Biometrie sieht vor, dass im einheitlichen Aufenthaltsausweis für 
Ausländer auf einem Datenchip physische Merkmale des Inhabers 
gespeichert werden.
Auch Teile der VIS-Verordnung (Visainformationssystem) werden 
umgesetzt. Eine weitere Gesetzesanpassung betrifft den VIS-Beschluss 
über den Zugang bestimmter Behörden der Mitgliedstaaten und von 
Europol zum VIS für Datenabfragen, mit denen terroristische und 
sonstige schwerwiegende Straftaten verhütet, aufgedeckt und ermittelt
werden.

Kontakt:

Ressort Inneres
Karin Wille, Mitarbeiterin der Regierung
T +423 236 60 23

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