pafl: Ausländergesetz, Personenfreizügigkeitsgesetz und Bürgerrechtsgesetz in der Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. März (pafl) - Die Regierung startet eine Vernehmlassung zur Abänderung des Ausländergesetzes, des Personenfreizügigkeitsgesetzes und des Bürgerrechtsgesetzes. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 7. Mai 2010. Die Abänderung der genannten Gesetze ist einerseits aufgrund von praktischen Erfahrungen und andererseits aufgrund des geplanten Schengen-Beitritts Liechtensteins notwendig.
Mit der Teilrevision der Gesetze werden die Bestimmungen über die Niederlassungsbewilligung für Jugendliche in Ausbildung, die Anwendung von Zwangsmassnahmen, die Strafbestimmungen und die Regelung des Beibehalts an die geltende Praxis angepasst.
Des Weiteren werden die EG-Rückführungsrichtlinie im Landesrecht umgesetzt und die Biometrie für Ausländerausweise eingeführt. Die Rückführungsrichtlinie bezweckt, die Verfahren bei der Wegweisung von illegal anwesenden Personen aus Nicht-Schengen-Staaten zu harmonisieren. Sie enthält Vorschriften über Wegweisungsverfügungen, die Inhaftierung zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs, die Ausschaffung sowie Einreiseverbote. Die EG-Verordnung über die Biometrie sieht vor, dass im einheitlichen Aufenthaltsausweis für Ausländer auf einem Datenchip physische Merkmale des Inhabers gespeichert werden.
Auch Teile der VIS-Verordnung (Visainformationssystem) werden umgesetzt. Eine weitere Gesetzesanpassung betrifft den VIS-Beschluss über den Zugang bestimmter Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum VIS für Datenabfragen, mit denen terroristische und sonstige schwerwiegende Straftaten verhütet, aufgedeckt und ermittelt werden.
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Ressort Inneres
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