pafl: Verfahren der EFTA-Überwachungsbehörde betreffend der Besteuerung firmeneigener Versicherungsgesellschaften (Captives) in Liechtenstein
Vaduz (ots)
Vaduz, 24. März (pafl) - Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) hat mittels einer heute Mittwoch ergangenen Endentscheidung das am 24. September 2008 eingeleitete förmliche Prüfverfahren abgeschlossen.
Die ESA gelangt in ihrem Entscheid zum Schluss, dass die seit 1998 geltende Besteuerung der Eigenversicherungen (Captives) in Liechtenstein mit dem EWR-Recht unvereinbar ist und eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 61 des EWR-Abkommens darstellt.
Liechtenstein wird aufgefordert, die steuerliche Behandlung der Eigenversicherungen mit dem EWR-Recht in Einklang zu bringen und die Beihilfenbeträge für den Zeitraum ab 6. November 2001 bis 31. Dezember 2009 inklusive Zinsen von den betroffenen Captives zurückzufordern.
Die heute ergangene Endentscheidung kann innerhalb von zwei Monaten beim EFTA-Gerichtshof angefochten werden.
"Wir nehmen die Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde zur Kenntnis, bedauern aber, dass das Vertrauen der Captives in die Ordnungsmässigkeit der gegenständlichen liechtensteinischen Steuerbestimmungen seitens der EFTA-Überwachungsbehörde nur teilweise geschützt wurde. Die Regierung wird den Endentscheid in den kommenden Tagen einer eingehenden Prüfung unterziehen und entscheiden, ob Liechtenstein diesen an den EFTA-Gerichtshof weiterziehen wird", so Regierungschef Klaus Tschütscher.
Kontakt:
Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch, Leiterin
T +423 236 60 37