pafl: Strassenverkehrsrecht - Abänderungen von Verordnungen
Vaduz (ots)
Vaduz, 25. März (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 23. März 2010 verschiedene Abänderungen von Verordnungen im Strassenverkehrsrecht genehmigt. Dabei wurden im Wesentlichen folgende Punkte angepasst:
Mehr Sicherheit für Kinder
Mit der Vorgabe diverser Sicherheitsstandards soll gewährleistet werden, dass mitfahrende Kinder unter 14 Jahren ordnungsgemäss gesichert sind. Weiters müssen Schulbusbetreiber künftig dafür besorgt sein, dass die Kinder noch besser geschützt sind.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer zu den Anpassungen: "Die bestehende Kindersitzregelung, an welcher mit der Abänderung lediglich einige Präzisierungen vorgenommen werden, besteht in Liechtenstein bereits seit dem Jahr 2006. Die Regelung orientiert sich dabei am österreichischen System und weicht von der in der Schweiz ab April gültigen, strengeren Praxis ab. Im Gegensatz zur Schweiz müssen in Liechtenstein in Kleinbussen (9 bis 17 Plätze) und in Bussen keine zusätzlichen Kindersitze verwendet werden. Dadurch haben wir den EWR-rechtlichen Handlungsspielraum ausgenützt und eine liberale Lösung umgesetzt."
Chip-Tuning
Sämtliche Änderungen an der Motorelektronik, welche Leistung, Geräuschentwicklung oder Abgasverhalten des Fahrzeugs beeinflussen (sogenanntes Chip-Tuning) benötigen neu eine Typengenehmigung. Wer Änderungen ohne diese Bewilligung an Motorfahrzeugen vornimmt oder öffentlich anbietet, macht sich strafbar. Diese Massnahme soll sicherstellen, dass Fahrzeuge auch nach einem Chip-Tuning verkehrs- und betriebssicher sind und sämtliche Vorschriften betreffend Lärm und Abgas einhalten.
Gebührenverordnung - Anliegen des Seniorenbundes umgesetzt
Mit der Reduktion der Änderungsgebühren für den Führerschein im Kreditkartenformat konnte einem Anliegen der Senioren entsprochen und in diesem Bereich eine Entlastung erreicht werden.
"Nach verschiedenen Gesprächen mit dem Seniorenbund und internen Abklärungen, wie im Bereich der zweijährigen Erneuerung des Führerscheins für Senioren eine Entlastung herbeigeführt werden kann, bot sich mit der Anpassung der Gebühren eine wenig aufwändige und praktische Lösung an, von welcher auch alle anderen Kunden und Kundinnen profitieren", so Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.
Ausserdem wurden in den Verordnungen die Vorschriften betreffend Ladungssicherheit, Achslasten sowie diverser Abmessungen weiter präzisiert und ausgebaut.
Kontakt:
Ressort Verkehr
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
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