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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Aufhebung dreier Artikel des Schulgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 15. April (pafl) - Die Regierung nahm in
ihrer Sitzung vom 13. April 2010 ein Urteil des Staatsgerichtshofes 
zur Kenntnis, das drei Artikel des Schulgesetzes sowie die Verordnung
über die Maturaprüfungen für Schüler an Privatschulen aufhebt. 
Aufgrund der vorliegenden Entscheidung soll eine Anpassung des 
Schulgesetzes ausgearbeitet werden, die dem Urteil des 
Staatsgerichtshofes Rechnung tragen wird.
Unterschiedliche Kriterien
Der Staatsgerichtshof entschied aufgrund einer 
Individualbeschwerde, die sich gegen die Verordnung über die 
Maturaprüfungen für Schüler an Privatschulen wegen Verletzung 
verfassungsmässig garantierter Rechte richtete. Die 
Beschwerdeführerin führte insbesondere aus, dass es ihr aufgrund der 
Ausgestaltung der Verordnung verwehrt würde, eine Hausmatura 
durchführen zu können. Die Verordnung verstosse gegen den 
Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung. Für die Durchführung der 
Maturitätsprüfungen an einer privaten Schule würden im Vergleich mit 
denjenigen an einer öffentlichen Schule unterschiedliche Kriterien 
festgelegt.
Sonderlösung für anerkannte Privatschulen unverhältnismässig
Der Staatsgerichtshof hielt in seinem Urteil fest, dass sich die 
vom liechtensteinischen Gesetzgeber getroffene Sonderlösung für 
anerkannte Privatschulen als unverhältnismässig und damit auch als 
willkürlich erweise. Es sei daher am liechtensteinischen Gesetzgeber,
eine neue verfassungskonforme Regelung zu treffen. Die Regierung wird
nun möglichst rasch eine neue Gesetzesvorlage erarbeiten, die den 
Vorgaben aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes entspricht und die 
Bedingungen für die Maturaprüfungen für Schüler an Privatschulen 
definiert.

Kontakt:

Ressort Bildung
Simon Biedermann
T +423 236 76 68

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