pafl: Energieverordnung angepasst
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. Juni (pafl) - Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 8. Juni 2010 die Energieverordnung angepasst und darin den Investitionskostenbeitrag für Photovoltaikanlagen festgesetzt sowie die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wie angekündigt angehoben.
Die im Aprillandtag dieses Jahres behandelte Anpassung des Energieeffizienzgesetzes sah neu die Festsetzung des Investitionskostenbeitrags für Photovoltaikanlagen per Verordnung vor, um so zeitnah auf den äusserst dynamischen Markt im Bereich der Photovoltaik reagieren zu können. Die Gesetzesänderung wird in Kürze in Kraft treten. In diesem Zusammenhang hat die Regierung auf Vorschlag der Energiekommission den Investitionskostenbeitrag per Verordnung auf 1'000 Franken pro Kilowatt installierter Leistung festgesetzt und die Einspeisevergütung auf 45 Rappen pro Kilowattstunde wieder angehoben. Die Höhe der Beiträge wurde von der Energiekommission vorgeschlagen und widerspiegelt die aktuelle Preislage im Bereich der Photovoltaik. Gleichzeitig wird mit der Absenkung des Investitionskostenbeitrags und der Erhöhung der Einspeisevergütung der Schwerpunkt der Förderbeiträge auf den variablen Anteil gelegt und so der Anreiz für möglichst effiziente Anlagen geschaffen.
Die Energiekommission wird sich aufgrund des äusserst dynamischen Marktes für Photovoltaikanlagen periodisch mit den aktuellen Marktpreisen befassen und der Regierung im Anlassfall eine Anpassung der Förderbeiträge in Vorschlag bringen. So kann aus den eingesetzten Fördermitteln das Optimum generiert und die Photovoltaik dem Ziel einer "marktfähigen Stromerzeugung" nähergebracht werden.
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