pafl: Einigung zum Verbrechen der Aggression
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. Juni (pafl) - Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) haben sich am vergangenen Samstag in Kampala, Uganda, auf eine Definition des Verbrechens der Aggression bzw. des Aggressionskrieges geeinigt. Gleichzeitig wurde die aktive Strafverfolgung von Tätern grundsätzlich dem ICC anvertraut. Der historische Beschluss hat zur Folge, dass über 60 Jahre nach den Tribunalen von Nürnberg und Tokio die politisch Verantwortlichen für die schwersten Formen illegaler Gewaltanwendung zwischen Staaten nun mit strafrechtlicher Verfolgung auf internationaler Ebene rechnen müssen.
Der Beschluss ist ein grosser Erfolg für die liechtensteinische Diplomatie. Bereits vor sieben Jahren hatte der liechtensteinische Botschafter in New York, Christian Wenaweser, unterstützt von seinem Stellvertreter Stefan Barriga, die Leitung der damals als aussichtslos geltenden Verhandlungen übernommen. Auch während der Eröffnung der Revisionskonferenz vor zwei Wochen, an der auch Regierungsrätin Aurelia Frick teilnahm, galt eine Einigung auf die nun gefundene umfassende Lösung als unrealistisch. In der Schlussphase der Verhandlungen in Kampala gelang es dem liechtensteinischen Team, weitere Konzessionen von allen Seiten zu erzielen und die ständig vor dem Zusammenbruch stehenden Gespräche im Gang zu erhalten. Mit seinem Kompromissvorschlag, der die Differenzen der Delegationen der USA bzw. Brasiliens zur letzten noch ausständigen Frage überbrückte, konnte schliesslich eine Einigung erzielt werden. Demnach soll die Gerichtsbarkeit des ICC zum Verbrechen der Aggression frühestens in sieben Jahren aktiviert werden. Das gesamte Verhandlungspaket, welches einen Zusatz zum Römer Statut des ICC darstellt, wurde anschliessend im Konsens der Delegierten angenommen. Die Lösung sieht vor, dass der ICC bei Fällen von Aggression zwischen den 111 Vertragsstaaten auch ohne Genehmigung des UNO-Sicherheitsrates tätig werden kann. Darüber hinaus kann der Sicherheitsrat jedoch auch Fälle von Aggression an den ICC überweisen, an denen Nicht-Vertragsstaaten beteiligt sind.
Der Erfolg von Kampala stellt erneut unter Beweis, dass ein Kleinstaat im internationalen System zur Wahrung von Frieden und Sicherheit wichtige Beiträge leisten kann. Die Definition des Verbrechens der Aggression und die für 2017 zu erwartende Aktivierung der ICC-Gerichtsbarkeit sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Rechtsstaatlichkeit auf internationaler Ebene. Die Gewaltausübung zwischen Staaten wird dadurch der strafrechtlichen Kontrolle auf internationaler Ebene unterzogen. Zudem ist zu erwarten, dass zahlreiche ICC-Vertragsstaaten die Definition von Aggression in das innerstaatliche Strafrecht aufnehmen werden, wodurch völkerrechtswidrige Gewaltanwendung bereits auf innerstaatlicher Ebene verhindert werden kann.
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